Frankfurt am Main. Der Gesetzentwurf zur Ausweitung der LKW Maut im kommenden Jahr enthalt nach Ansicht des BGL „kuriose Ergebnisse und Ungereimtheiten“. Das „Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“, das am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, regelt die Ausweitung der Maut auf weitere Bundesstraßenabschnitte ab 1. Juli 2015 und auf LKW ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ab 1. Oktober 2015.
Einteilung der Achsklassen nicht sinnvoll
Insbesondere die neue Einteilung der mautpflichtigen Fahrzeuge in vier statt wie bisher in zwei Achsklassen, sieht der BGL kritisch. Diese Einteilung spiegle nicht die tatsächliche Belastung der Straßen wider. So werde ein Fahrzeug, das ein hohes Ladungsgewicht auf weniger Achsen verteilt, niedriger bemautet, als eine Fahrzeugkombination, die die gleiche Last auf mehr Achsen verteilt. „Da über die Mauthöhe nur noch die Zahl der Achsen und die Überschreitung des Gesamtgewichts von 7,5 Tonnen entscheidet, werden Fahrzeug mit höheren Gesamtgewichten aber weniger Achsen niedriger bemautet als Fahrzeuge, die vergleichsweise geringe Lasten auf mehr Achsen verteilen“, schreibt der BGL.
Der Verband weist darauf hin, dass die Wegekosten und der Straßenverschleiß nicht von der Zahl der Achsen einer Fahrzeugkombination abhängen, sondern von den jeweils auf die Straße gebrachten Achslasten. Für ein vierachsiges Fahrzeug mit 7,5 t Gesamtgewicht werde künftig eine gleich hohe Maut wie für eine vierachsige Fahrzeugkombination mit 38 t Gesamtgewicht fällig.
Argumente sprechen für 2-Achsauflieger
Der Verband sieht zudem gute Argumente für Transportunternehmer, künftig verstärkt zweiachsige Sattelauflieger einzusetzen weil diese bei geringem Nutzlastverlust eine um 1,8 Cent niedrigere Mautbelastung pro Kilometer haben als eine Fahrzugkombination mit dreiachsigen Sattelauflieger. Die Belastung der Straßen sei aber bei zweiachsigen Aufliegern höher als bei dreiachsigen Aufliegern. Nach Ansicht des BGL würden dadurch „völlig falsche Anreize gesetzt, um verstärkt 5-achsige Fahrzeugkombinationen durch 4-achsige mit nur geringfügigen Nutzlastverlusten aber höherem Straßenverschleiß zu ersetzen.“ (diwi)