Frankfurt am Main. Für die zweite Hälfte dieser Legislaturperiode stellt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) drei zentrale Forderungen an das Bundesverkehrsministerium. „Die mittelständischen Transportunternehmen in Deutschland erwarten vom Bundesverkehrsminister, dass er sich in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode um drei zentrale Themen kümmert, die entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Branche sind“, so BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt. Die Forderungen sind demnach:
Lkw-Maut
Der BGL fordert, dass die Nutzerfinanzierung auf alle Fahrzeugklassen ausgedehnt wird. Nur so könnten Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere durch die Aufteilung von Lkw-Ladungen auf kleinere Fahrzeuge, verhindert und die Klimaschutzziele erreichet werden. Dabei dürfe sich der Bundesverkehrsminister seinen nationalen Gestaltungsspielraum jedoch nicht durch die EU beeinträchtigen lassen. Hier drohte ansonsten eine „Auflösung des Finanzierungskreislaufs Straße“, wodurch die Verkehrsträger gegeneinander ausgespielt und am Ende geschwächt würden.
Freigabe der Mautdaten
Gleichzeitig verlangt der BGL, dass sie Mautdaten freigegeben werden. Der Verkehrsminister müsse dafür sorgen, dass die Mautdaten genutzt werden dürfen, um illegale Praktiken im Straßengüterverkehr, beispielsweise illegale Kabotage, zu verfolgen. Dies würde umso wichtiger, sollte es nicht gelingen, im EU-Mobilitätspaket die Rückkehrpflicht für Fahrer und Fahrzeug spätestens alle vier Wochen festzuschreiben. Zugleich sollten die Mautdaten auch umfassend für Zwecke der Verkehrslenkung und -steuerung genutzt werden, beispielsweise um die Lkw-Parkplatznot zu entschärfen. Die starke Limitierung der Nutzung der Mautdaten ist vor dem Hintergrund der Digitalisierung längst nicht mehr zeitgemäß, so der Verband.
Sektorales Fahrverbot
Der BGL fordert die Bundesregierung und EU-Kommission auf, zügig beim sogenannten sektoralen Fahrverbot handeln. Wenn nicht schnell etwas passiert, könnte im schlimmsten Fall ab Januar der Güterverkehr durch Österreich zusammenbrechen, wodurch es zu Versorgungsengpässen kommen könnte. Ein Vertragsverletzungsverfahren kombiniert mit einer einstweiligen Anordnung sei laut dem Verband daher überfällig.