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BDB begrüßt Unterstützung des Bundes bei der Modernisierung der Flotte

10.12.2019 16:53 Uhr
Donau, Binnenschiff
Der Bund unterstützt auch in der Binnenschifffahrt den Einsatz umweltfreundlicher Antriebstechnologien
© Foto: Armin Weigel/dpa/picture-alliance

Das Bundesverkehrsministerium wird das für die deutsche Binnenschifffahrt wichtige Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“ ab Januar 2020 um ein weiteres Jahr verlängern.

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Duisburg. Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) zeigt sich mit den erreichten inhaltlichen Verbesserungen zufrieden. Im Zuge der aktuellen Klimadebatte setze Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in den Augen ein wichtiges Signal, um die Schadstoffbilanz der Binnenschifffahrt weiter zu verbessern und gleichzeitig mehr Innovationen im Schiffbau realisiert werden können. BDB-Präsident Martin Staats (MSG, Würzburg) erklärt hierzu: „Maßnahmen zur Schadstoffminderung und zur Neumotorisierung dienen dem Klimaschutz, sind aber äußerst kostenintensiv. Wir können deshalb sehr zufrieden damit sein, dass zahlreiche unserer Anregungen vom Bundesverkehrsministerium bei der Konzeption der Fortsetzung der Förderrichtlinie Berücksichtigung gefunden haben.“

Alternative Antriebe werden gefördert

Das Bundesverkehrsministerium berücksichtige den vom BDB befürworteten und auch explizit vom Gewerbe gewünschten technologieoffenen Ansatz in der neuen Förderrichtlinie. So würden zum Beispiel Motoren, die mit verflüssigtem Erdgas (LNG), Flüssiggas (LPG), Wasserstoff oder Methanol betrieben werden, sowie auch elektrische, diesel- und gaselektrische Antriebe und Hybridantriebe per Definition als emissionsärmere und damit förderfähige Motoren betrachtet. Außerdem bezuschusst der Bund Maßnahmen zur Schadstoffminderung, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Lärmminderung. Deutliche Verbesserungen wird es auch beim Antragsverfahren geben, indem zunehmend mit Pauschalen gearbeitet wird, etwa bei der Nachrüstung von Katalysatoren und Partikelfiltern, so der Verband.

Die „Übererfüllung“ der ab 1. Januar 2020 für alle Binnenschiffsmotoren geltenden strengen Abgasgrenzwerte aus der europäischen NRMM-Verordnung sei eine zwingende Voraussetzung für die Förderfähigkeit neuer Motoren. Der BDB konnte laut eigener Aussage erreichen, dass das Maß der Unterschreitung auf ein vertretbar geringes Niveau begrenzt wird. Nun sei es Aufgabe der Motorenhersteller, dem Gewerbe ab 2020 entsprechend saubere Motoren zum Kauf anzubieten. (fa)

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