Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg geht gegen das umstrittene Fahrverbotsurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vor.
Die grün-schwarze Regierung einigte sich am Montag in Stuttgart auf eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen. Die Einigung erzielten dem Vernehmen nach Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU), nachdem der grün-schwarze Koalitionsausschuss am Freitag im Streit auseinandergegangen war.
Eigentlich waren bereits zum 1. Januar 2018 Diesel-Fahrverbote in Stuttgart geplant. Der Termin ist jetzt nicht mehr zu halten, da die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig frühestens im kommenden Jahr fallen dürfte. Das ist dann die letztinstanzliche Entscheidung. Eine Berufung hätte sich noch länger hingezogen.
Urteil wird zunächst nicht rechtskräftig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Ende Juli geurteilt, dass die vorgesehenen Maßnahmen für die Landeshauptstadt nicht reichten, um die seit Jahren vor allem mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern. Somit drohen Fahrverbote für alte Diesel-Autos, die als Hauptverursacher von Stickoxiden gelten. Die sofortige Umsetzung der Fahrverbote ist jetzt aber vom Tisch. Denn das Stuttgarter Urteil wird erst einmal nicht rechtskräftig.
Eigentlich wollten die Grünen einen Annahme des Urteils. Die CDU wollte hingegen eine Berufung, um das Urteil auch inhaltlich noch einmal zu überprüfen. Die CDU-Politiker verbanden mit der Berufung die Hoffnung, dass bei einem neuen Urteil kürzlich geplante Maßnahmen berücksichtigt werden könnten. Dazu zählen insbesondere Software-Updates für Diesel-Autos, die die Industrie angekündigt hat.
Software-Updates nicht ausreichend
Kritiker halten die Software-Updates aber für nicht ausreichend, um die Luft wesentlich sauberer zu bekommen. Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte erklärt, dass es ohne Fahrverbote nicht geht. Sowohl die Grünen als auch CDU hatten mehrfach erklärt, notfalls auch eine Sprungrevision mittragen zu wollen. Dabei werden lediglich die rechtlichen Aspekte des Urteils noch einmal gegengecheckt.
Dazu gehört zum Beispiel die Frage, ob das Land Fahrverbote in Eigenregie umsetzen kann, wenn der Bund nicht handelt, obwohl er eigentlich zuständig wäre. Das Verwaltungsgericht Stuttgart war der Meinung, das Land könne selbst Zonen einrichten, in die ältere Diesel nicht fahren dürften. Dieser Aspekt ist aber strittig. (dpa)