Arbeitsrecht: Nicht ohne Einwilligung
Ein Austausch zwischen Unternehmen über (Ex-)Angestellte: Das geht normalerweise nicht. Was gilt aber konkret? Worauf Betriebe achten sollten.
Darf ein Unternehmer oder Personalverantwortlicher einfach anrufen, um sich bei einem früheren Arbeitgeber über einen neuen Arbeitnehmer oder einen Bewerber zu erkundigen? Und darf ein Unternehmen Informationen über einen Arbeitnehmer ohne weiteres weitergeben?
"Dass der neue potenzielle Arbeitgeber zum Hörer greift, ist nachvollziehbar und tägliche Praxis, wenn auch rechtlich nicht zwingend zulässig. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und grundgesetzlich geschützt", so Joanna…