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Arbeitsrecht: Nicht ohne Einwilligung

09.02.2023 11:08 Uhr
Arbeitsrecht: Nicht ohne Einwilligung
Direkt zum Hörer greifen und den Ex-Chef eines Arbeitnehmers anrufen, um mehr über diesen zu erfahren – das ist nicht erlaubt
© Foto: peterschreiber.media/stock.adobe.com

Ein Austausch zwischen Unternehmen über (Ex-)Angestellte: Das geht normalerweise nicht. Was gilt aber konkret? Worauf Betriebe achten sollten.

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In Kürze
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und der Datenschutz verhindern, dass ein Arbeitgeber Informationen ohne die Einwilligung des Arbeitnehmers weitergeben darf. Davon gibt es nur sehr seltene Ausnahmen. Hält sich ein Arbeitgeber nicht daran, kann der Angestellte dagegen vorgehen.

Darf ein Unternehmer oder Personal­verantwortlicher einfach anrufen, um sich bei einem früheren Arbeitgeber über einen neuen Arbeitnehmer oder einen Bewerber zu erkundigen? Und darf ein Unternehmen Informationen über einen Arbeitnehmer ohne weiteres weitergeben?

"Dass der neue potenzielle Arbeitgeber zum Hörer greift, ist nachvollziehbar und tägliche Praxis, wenn auch rechtlich nicht zwingend zulässig. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und grundgesetzlich geschützt", so Joanna…

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