München. Der Discounter Aldi konnte laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom Dienstag offenbar Fördermittel aus dem Programm für Aus- und Weiterbildung erhalten, obwohl die internen Schulungsmaßnahmen gar nichts mit dem Thema Transport zu tun hatten. Die Zeitung beruft sich dabei unter anderem auf Protokolle eines ehemaligen Regionalverkaufsleiters von Aldi Süd. Demnach haben sowohl Aldi Süd als auch Aldi Nord nach der Devise „Kassieren was geht“ für Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeitern beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Fördergelder beantragt, obwohl die Schulungen keinen Bezug zum Thema Güterkraftverkehr hatten. Unter anderem wurde die kostenintensive Einführung des Aldi-Management-Systems (AMS) vom BAG mitfinanziert. Dafür wurden laut Zeitung alle Mitarbeiter, egal ob Prokurist, Kassierer oder Azubi einen halben Tag lang geschult – meist in Tagungshotels.
Intern gebe es nach Aussagen des ehemaligen Mitarbeiters eine Anweisung, die Mitarbeiterstunden sowie Anfahrtskosten auf ein spezielles Konto, versehen mit dem Hinweis BAG zu buchen. Ein entsprechender interner Aktenvermerk liege der Redaktion vor. Die zuwendungsfähigen Kosten der Schulungen wurden gemäß den Förderrichtlinien mit 60 Prozent bezuschusst.
Angaben zur Höhe der gesamten Fördergelder, die an Aldi gingen, wollte das BAG mit Hinweis auf den Datenschutz laut Zeitung nicht bekannt geben. Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) verwies in einer Stellungnahme auf das BAG als zuständige Behörde. Um von den Förderprogrammen zu profitieren, müssten lediglich die Fördervoraussetzungen eingehalten werden. „Soweit Antragsteller nachweisen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommt eine Teilnahme an den Förderprogramm in Betracht. Nach Durchführung der Maßnahme erfolgt seitens des BAG selbstverständlich eine genaue Prüfung der Verwendungsnachweise“, heißt es in der Stellungnahme des BMVBS. Die meisten Regionalgesellschaften von Aldi betreiben tatsächlich eigene LKW. So könnte es möglich sein, dass sich das Unternehmen in der Rolle des „Güterkraftverkehrsunternehmens“ Fördergelder für Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter gesichert hat. Laut Förderrichtlinie müssen Weiterbildungsmaßnahmen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Kosten, die dem Betrieb durch die Teilnahme eines Mitarbeiters an einer Weiterbildung entstehen, werden mit einer Pauschale von 40 Euro als zuwendungsfähige Kosten abgegolten. Bei mehrtägigen Maßnahmen mit Übernachtungen sind 20 Euro pro Teilnehmer und Übernachtung als zuwendungsfähige Kosten förderfähig. Von den zuwendungsfähigen Kosten werden 60 Prozent als Zuschuss gewährt. Bei KMU sind es 70 Prozent. (diwi)
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