Frankfurt/Main. Die Richter erklärten damit die Kündigung eines EDV-Spezialisten bei einem Softwareunternehmen für unwirksam (Az.: 2 Ca 4283/05). Die Firma hatte den Mitarbeiter wegen eigenmächtiger Urlaubnahme entlassen, nachdem er sich geweigert hatte, den Urlaub um zwei Wochen zu verschieben. Sein Vorgesetzter hatte von ihm die Verschiebung verlangt, weil der wegen der Krankheit anderer Mitarbeiter organisatorische Schwierigkeiten befürchtete. Laut Urteil darf ein Urlaub aber nur dann widerrufen werden, wenn der Betrieb sonst in wirtschaftlich existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten würde. Bloße organisatorische Schwierigkeiten aber reichten dazu noch nicht aus, so die Vorsitzende Richterin. Das gleiche gelte auch für eine Verschiebung des Urlaubs. Arbeitnehmer müssten schließlich ohne Unsicherheiten planen und disponieren können.
Aktuelles Urteil: Arbeitnehmer muss genehmigten Urlaub nicht verschieben
Arbeitnehmer müssen einen bereits genehmigten Urlaub nicht auf Verlangen der Firma verschieben. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.