-- Anzeige --

Änderungen im Güterkraftverkehrsgesetz

01.07.2013 11:24 Uhr
Änderungen im Güterkraftverkehrsgesetz
Begleitpapiere müssen künftig nicht mehr zwingend in Papierform mitgeführt werden
© Foto: Toll Collect

Am 1. Juli treten einige Änderungen im Güterkraftverkehrsgesetz in Kraft.

-- Anzeige --

Berlin/Bonn. Am 20. Juni 2013 wurde das Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und anderer Gesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Artikelgesetz treten zum 1. Juli 2013 zahlreiche Änderungen des Güterkraftverkehrsgesetzes in Kraft. Darauf hat der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in einer Mitteilung nochmals hingewiesen.

Beim Güterkraftverkehrsgesetz geht es schwerpunktmäßig um redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen. So wurden in § 5 Satz 2 GüKG die bereits seit 1. Januar 2012 ausgelaufenen Kabotagebeschränkungen für Bulgarien und Rumänien gestrichen und stattdessen im Vorgriff auf den EU-Beitritt Kroatiens zum 1. Juli 2013 für kroatische Inhaber von EU-Lizenzen im GüKG ein Kabotageverbot verankert. Gleichzeitig wurde in § 19 Absatz 2 a Nrn. 7 und 8 GüKG eine Lücke bei der Bußgeldregelung im Zusammenhang mit illegalen Kabotagebeförderungen geschlossen.

Geänderte Mitführungs- und Aushändigungspflichten

Mit der Neufassung des § 7 GüKG wurden die Mitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr konkreter geregelt. So sieht das GüKG in Zukunft eine ausdrückliche Regelung vor, dass das Original der EU-Lizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr nicht als Nachweis im Fahrzeug mitgeführt werden darf. In § 7 Absatz 2 GüKG wird der Satz „Das Begleitpapier oder der sonstige Nachweis nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 kann statt durch Aushändigen des Dokumentes auch auf andere geeignete Weise zugänglich gemacht werden.“ neu aufgenommen. Begleitpapiere müssen danach künftig nicht mehr zwingend in Papierform mitgeführt werden, sondern können beispielsweise bei Kontrollen auch auf einem Notebook zugänglich gemacht werden. Dem Kontrolleur ist somit lediglich die Einsicht auf einen Bildschirm zu gewähren, auf dem das Dokument lesbar ist. Nicht erfüllt ist diese Anforderung hingegen, wenn der Kontrollbeamte technische Hilfsmittel einsetzen müsste, um die Dokumente zu lesen. Die Möglichkeit der elektronischen Zurverfügungstellung von Begleitdokumenten ist damit explizit Gegenstand der GüKG-Änderungen. LKW-Fahrer müssen künftig den BAG-Beamten zur Durchführung der Überwachungsmaßnahmen bei Kontrollen den Zutritt zum Fahrzeug gestatten (§ 12 Absatz 1 Satz 3 GüKG).

Die übrigen Änderungen des Fahrpersonalgesetzes, Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes, Fahrlehrergesetzes, Straßenverkehrsgesetzes und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes sind bereits am 21. Juni 2013 in Kraft getreten. (diwi)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Südosteuropa

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.