München. Das italienische Abfallverfolgungssystem SISTRI hat vielen Transportdienstleistern in Europa die letzten Nerven geraubt. Denn wer als Ausländer in Italien gefährliche Abfälle transportieren oder aus Italien exportieren will, der muss beim SISTRI registriert sein.
Italienisches Umweltministerium will SISTRI offenbar "einstampfen"
Doch das SISTRI funktioniert mehr schlecht als recht und ist daher für die Transporteure mit einem hohen Aufwand verbunden. Nun scheint das System vor dem Aus zu stehen, wie der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) in einer Mail mitteilt, die der VerkehrsRundschau vorliegt. Auf einer Veranstaltung des bayerischen Landesverbandes LBT am 14. November wurde demnach berichtet, das italienische Umweltministerium habe Anfang November auf einer Messe in Italien bekannt gegeben, dass das System SISTRI zum Jahresende „eingestampft“ werde.
Als Ersatz ist ein elektronisches Dokument im Gespräch
Doch damit kann man noch keine Entwarnung geben: Denn SISTRI soll durch ein elektronisches Dokument ersetzt werden, allerdings ohne eine entsprechende Telematik dahinter. Das hat laut BGL eine italienische Ministerialbeamtin auf der Veranstaltung in München mitgeteilt.
„Diese Entwicklung hat alle mit diesem Thema befassten Kreise völlig überrascht“, heißt in der Mail des Verbandes weiter. Denn es wurde damit gerechnet, dass zum Jahresende die Nichteintragung geahndet werde. Befürchtet wurde , dass bei Nicht-Anmeldung im SISTRI eine Geldstrafe von 93.000 Euro fällig werden könnte. Bislang war es so, dass die unterlassene Eintragung keine Strafe nach sich zog.
Ob und wie weit die Arbeiten an einem Nachfolgeprojekt vorangeschritten sind, ist laut BGL nicht bekannt. Ebenso existiere bisher keine offizielle Grundlage, dass das SISTRI-System beendet sei.
BGL rät den Unternehmen vor einer Eintragung ins SISTRI ab
Aufgrund dieser jetzt angekündigten Beendigung des Systems rät der BGL jedoch seinen Unternehmern von einer Eintragung ins SISTRI ab. Der Verband weist allerdings darauf hin, dass dies keine Auswirkung auf die Notwendigkeit zur Eintragung in das Albo Nazionale habe. Diese Verpflichtung bleibe nach wie vor bestehen. Das Albo Nazionale gilt in Italien für alle grenzüberschreitenden Transporte von gefährlichen und nicht-gefährlichen Abfällen. (cd)