Trotz geforderter Nachbesserungen sieht Niedersachsens Verkehrsminister Bernd Althusmann (CDU) mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einen „wesentlichen Schritt“ bei dem Weiterbau der Autobahn 20 erreicht. Das Bundesgericht in Leipzig hatte am Donnerstag, 7. Juli, den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt zwischen Westerstede und Jaderberg für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. VerkehrsRundschau berichtete. In wesentlichen Teilen habe das Gericht die bestehende Autobahnplanung aber bestätigt, teilte Althusmann mit.
„Damit steht nach dem Urteil fest, dass das Vorhaben über die notwendige Planrechtfertigung verfügt und – bei einer Behebung des vom Gericht beanstandeten punktuellen Mangels – grundsätzlich realisiert werden kann“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident von Niedersachsen. Das Gericht bemängelte konkret die Stickstoffberechnung für ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und forderte Nachbesserungen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt.
Bedeutung für Niedersachsen als Logistik- und Wirtschaftsstandort
Althusmann betonte, dass Autobahnvorhaben wie die A20 Niedersachsen als Logistik- und Wirtschaftsstandort leistungsfähiger und attraktiver machten. „Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die begonnenen Autobahn-Projekte in Niedersachsen konsequent fortgeführt werden“, sagte der Verkehrsminister. Der Weiterbau der A20 ist eines der größten Infrastrukturprojekte des Bundeslandes. Darüber hinaus laufen etwa auch Planungen für die A33 bei Osnabrück und die A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg. (tb/dpa)