Brüssel. Die EU-Kommission hat eine staatliche Corona-Hilfe von 88 Millionen Euro für die Gütersparte der Deutschen Bahn genehmigt. Konkret geht es um Schaden, der ihrer Tochtergesellschaft DB Cargo zwischen dem 16. März und 17. Mai 2020 entstand, wie die EU-Wettbewerbshüter mitteilten. Verschiedene Elemente wie Stillstände, Verringerungen der Produktion und Reisebeschränkungen hätten dazu geführt, dass die wichtigsten Kunden von DB Cargo in ihren Geschäften behindert worden seien. „Angesichts seiner starken Abhängigkeit von diesen Kunden verzeichnete DB Cargo Rückgänge bei Geschäft und Einnahmen“, argumentierte die EU-Kommission.
Sie halte die Maßnahme für angemessen, da die vorgesehene Summe von 88 Millionen nur Schäden abdecken solle und nicht darüber hinausgehe. „Die Kommission ist deshalb zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.“
Die 88-Millionen-Entschädigung ist dabei noch eine verhältnismäßig geringe Maßnahme. Die Kommission hatte bereits grünes Licht für direkte und indirekte Hilfen von 3,77 Milliarden für die Bahn gegeben. Bis zur Genehmigung im Juli hatte es lange Verhandlungen mit der Kommission gegeben, um Auflagen für den Bundeskonzern zu vermeiden, etwa eine Trennung von Unternehmensteilen. (ste/dpa)