Berlin/Flensburg. Zum 1. Mai beginnt eine neue Ära beim Verteilen von Punkten. Verkehrsverstöße werden dann nur noch mit bis zu drei Punkten im „Fahreignungsregister“ (FAER). Belegt. Bisher wurden Verkehrsverstöße mit ein bis sieben Punkten bestraft.
Mit acht Punkten ist der Führerschein weg
Das neue Punktesystem konzentriert sich auf verkehrssicherheitsrelevante Delikte. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Punkt bestraft, für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie leichtere Straftaten gibt es zwei Punkte und für Straftaten, die mit dem Führerscheinentzug einhergehen, werden drei Punkte notiert. Dafür muss man den Führerschein nicht mehr erst ab 18 Punkten abgeben, sondern schon ab acht. Davor bekommen die Sünder eine Ermahnung (ab vier Punkten) und eine Verwarnung (ab sechs Punkten).
Die Punkte, die am 1. Mai schon auf dem Konto stehen, werden umgerechnet. Wer bis zu sieben Punkte hat, ist künftig mit ein bis drei Punkten noch im grünen Bereich, der sogenannten Vormerkung. Ab 14 alten Punkten wird es ernst. Sie entsprechen künftig sechs oder sieben Punkten. 18 Punkte werden optisch auf 8 verringert – der Führerschein ist dennoch weg.
Vor dem Umrechnen müssen die Punkte gestrichen werden, die für Verstöße kassiert wurden, die nach der neuen Regelung nicht als sicherheitsrelevant eingestuft werden. Wer etwa wegen einer verbotenen Spritztour durch eine Umweltzone einen Punkt auf dem Konto hat, bekommt diesen am 1. Mai erlassen.
Bußgelder und Punkte neu gemischt
Doch nichts ist bekanntlich umsonst. Im Gegenzug wurden die Bußgelder für viele Verstöße angehoben, um die sogenannte Eintragungsgrenze zu erreichen. Bisher gab es für Bußgelder bis 35 Euro nur eine Verwarnung ohne Eintrag in das Flensburger Register. Erst darüber wurden die Punkte vergeben, in der Regel für Verstöße ab 40 Euro. Ab Mai gibt es die Punkte erst für Vergehen, die mit einem Bußgeld von 60 und mehr Euro geahndet werden. Damit die Behörden beispielsweise das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung weiter mit einem Punkt ahnden können, steigt das Bußgeld um die Hälfte – von 40 auf 60 Euro.
Andere Strafen wurden drastisch erhöht – dafür gibt es hier allerdings keine Punkte mehr, da die Sicherheit nicht gefährdet ist. So steigen etwa die Bußen für einen Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW von 380 Euro auf 570 Euro. Die Strafe für unerlaubte Fahrten in einer Umweltzone verdoppelt sich auf 80 Euro.
Tilgen wird schwerer
In Zukunft gelten je nach Verstoß starre Tilgungsfristen von 2,5, 5 oder 10 Jahren. Das kann für Kraftfahrer zum Problem werden. Denn die minimale Eintragungsdauer (Tilgungsfrist) verlängert sich um 6 Monate auf 2,5 Jahre. Bei Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot gilt die bisherige Höchstfrist von fünf Jahren sofort. Wer einen zwei Punkte würdigen Verstoß begeht, muss künftig fünf Jahre warten, bis diese Punkte aus dem Register getilgt werden. Kommt in dieser Zeit pro Jahr nur ein leichter Ein-Punkte-Verstoß hinzu, ist schnell der rote Bereich erreicht.
Gestrichen wurde auch die Pflicht, ein Aufbau- oder Fahreignungsseminar zu besuchen, wenn ein bestimmter Punktestand erreicht wurde. Allerdings ist auch der freiwillige Punkteabbau nicht mehr so einfach möglich. Wer ein bis fünf Punkte hat, kann ein etwa 400 Euro teures Fahreignungsseminar besuchen und bekommt dafür einen Punkt erlassen – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.
Experten sind sich einig: Die deutlich längeren Tilgungsfristen und die reduzierte Punkteabbaumöglichkeiten erhöhen das Risiko, den Führerschein zu verlieren. Unter dem Strich hat jeder Punkt künftig mehr Gewicht. Auch der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) fürchtet, dass künftig deutlich mehr Fahrer ihren Führerschein verlieren werden als bisher. (ah)
Ralf Michael Kebernik