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Verspätungsschäden durch Blockaden der „Bauern-Proteste“– Was ist bei Haftung zu beachten?

15.01.2024 10:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Streik Transportgewerbe
Während der aktuellen Streiks suchen Logistikunternehmer vor allem Antworten auf sich ihnen neu stellende Rechtsfragen
© Foto: BLV-pro

Die Straßenblockaden durch Demonstrationen der Landwirte führten in den vergangenen Wochen zu Lieferverzögerungen. Wer trägt in so einem Fall die Verspätungskosten?

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Dass Logistiker sich beim Transport ihrer Güter mit Verspätungen konfrontiert sehen, ist keine Seltenheit. Neben dem gewöhnlichen Stauaufkommen und Unfällen riefen insbesondere die Blockaden infolge der Demonstrationen der Landwirte in den vergangenen Wochen entsprechende Lieferverzögerungen hervor. Während der aktuellen Streiks suchen Logistikunternehmer vor allem Antworten auf sich ihnen neu stellende Rechtsfragen. Was passiert, wenn Frachtführer aufgrund einer geplanten Demo Lieferfristen nicht einhalten können? Wer trägt die Verspätungskosten? Und vor allem in welcher Höhe?

Aktuelles Beispiel aus der Praxis

In einem aktuellen Fall konnte infolge der landwirtschaftlichen Demonstrationen ab 8. Januar 2024 ein Transportunternehmen den Umzug eines Gewerbeunternehmens nicht planmäßig abwickeln. Denn im geplanten Zeitraum an insgesamt drei Tagen war ein Umzug an den ersten beiden Tagen…

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