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Verkehrsrechts-Reform: Abschaltverbot und Ladezonenschild jetzt doch?

13.06.2024 11:25 Uhr | Lesezeit: 1 min
Der aktuelle bei Daimler Trucks verbaute Notbremsassistent der fünften Generation arbeitet mit einer Kombination aus Radar- und Kamerasystem
Notbremsassistenten in schweren Lkw sollen künftig bei Geschwindigkeiten über 30 km/h nicht mehr abgeschaltet werden dürfen. Das sieht eine Novelle der Straßenverkehrsordnung vor
© Foto: Daimler Truck AG

Der Vermittlungsausschuss konnte bei der im November gestoppten Verkehrsgesetz-Reform eine Einigung erzielen. Nachgeschärft hat man im Bereich Verkehrssicherheit.

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Nachdem im November eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes an dem Veto des Bundesrates gescheitert war, konnte am Mittwoch, den 12. Juni im Vermittlungsausschuss doch noch eine Einigung erzielt werden. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz nun noch verabschieden. Der Bundesrat hat zudem noch über die auf dem Gesetz basierende Novelle der Straßenverkehrsordnung abzustimmen. Sie wurde damals ebenfalls auf Eis gelegt.

Damit wäre der Weg frei für ein einheitliches Ladezonenschild, um das Parken in zweiter Reihe einzudämmen. Ebenfalls vorgesehen in der geänderten Verordnung ist ein Abschaltverbot von Notbremsassistenten für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen. Sie dürften diese künftig bei mehr als 30 Stundenkilometern nicht mehr abschalten. Kommunen hätten es zudem einfacher, unter anderem Tempo-30-Zonen, Busspuren und Radwege einzurichten.

Nach dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses soll der Sicherheitsaspekt nun gestärkt werden. Im vom Bundestag beschlossenen Gesetz hieß es, neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung müsse auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt werden - im Änderungsvorschlag für den Vermittlungsausschuss heißt es, die Leichtigkeit des Verkehrs müsse berücksichtigt werden, die Sicherheit des Verkehrs dürfe nicht beeinträchtigt werden.

Sollte der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche annehmen, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag, den 14. Juni zustimmen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrats. Das Gesetz könnte dann in Kraft treten, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.

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