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Bayern : Härteres Vorgehen gegen Verkehrsstraftäter gefordert

05.06.2024 07:59 Uhr | Lesezeit: 3 min
Nahaufnahme von männlichen Händen, die einen Joint im Auto drehen
Wegen der Teillegalisierung von Cannabis müsse das Verkehrsstrafrecht reformiert werden, fordert Bayerns Justizminister
© Foto: Nick Starichenko-stock.adobe.com

Bayerns Justizminister fürchtet, dass die Teillegalisierung von Cannabis zu einem Anstieg schwerer Verkehrsunfälle führen wird und fordert daher eine Verschärfung der Strafen.

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Bayern fordert härtere Strafen für Alkohol und Drogen am Steuer. Einen entsprechenden Antrag will Bayerns Ressortchef Georg Eisenreich (CSU) bei der Justizministerkonferenz in dieser Woche in Hannover einbringen. Das kündigte er am Dienstag, 4. Juni, in München an.

Als Anlass für die neuerliche Initiative nannte Eisenreich die teilweise Legalisierung von Cannabis: „Ich befürchte, dass die Teillegalisierung von Cannabis zu einem Anstieg schwerer Verkehrsunfälle führen wird. Das Verkehrsstrafrecht muss auch vor diesem Hintergrund dringend reformiert werden. Es bietet in einigen Bereichen keinen ausreichenden Schutz.“

Eisenreich verwies auf Unfälle wie im Frühjahr 2023 in Thüringen, als ein stark alkoholisierter Autofahrer sieben überwiegend junge Menschen in Thüringen getötet habe. „In solchen Fällen sieht das geltende Recht regelmäßig Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von lediglich bis zu fünf Jahren vor – sofern der Täter ohne Vorsatz gehandelt hat“, sagte Eisenreich und kritisierte: „Aus meiner Sicht fehlt im Strafgesetzbuch eine strafschärfende Regelung für schwerwiegende Unfallfolgen. Milde Strafen senden ein falsches Signal an potenzielle Rauschtäter, wenn Drogen und Alkohol im Spiel sind. Das muss sich ändern.“

Eisenreich fordert nun, für eine strafschärfende Verurteilung dürfe es – wenn Menschen verletzt oder sogar getötet wurden – künftig keine Rolle mehr spielen, ob ein Fahrer die Gefahr fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt habe. Zudem fordert Eisenreich, Steinwürfe auf Autobahnen rechtssicher im Gesetz zu definieren – und zwar als gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Er will damit vermeiden, dass entsprechende Verurteilungen nicht mehr regelmäßig vom Bundesgerichtshof aufgehoben würden.

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