Karlsruhe. Die Gegner eines Nachtflugbetriebs auf dem Flughafen Leipzig/Halle sind beim Bundesverfassungsgericht endgültig gescheitert. In zwei am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen wies das Gericht in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden von Anwohnern ab. Sie hatten gegen die Genehmigung von nächtlichen Frachtflügen sowie zivilen Flügen im Auftrag der US-Armee geklagt. Der Fluglärm, aber auch die Gefahr terroristischer Anschläge, verletze ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit, lautete ihr Argument. Aus Sicht des Karlsruher Gerichts waren die Genehmigungen dagegen rechtens. Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) und Flughafen-Chef Dierk Näther reagierten zufrieden. Mit den Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht einen Schlusspunkt hinter einen jahrelangen Rechtsstreit gesetzt. Das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig war bereits zweimal mit den Klagen von Anwohnern befasst, zuletzt im Juli 2008. Aus Sicht der Karlsruher Richter ist die Erwägung der obersten Verwaltungsrichter „vertretbar“, dass die Terrorgefahr wegen der Flüge auf militärische Anforderung nur „geringfügig“ gestiegen sei. Die Kläger hätten lediglich pauschal bestritten, dass die Sicherheitsvorkehrungen ausreichend seien. Auch die Lärmschutzinteressen der Anwohner seien ausreichend berücksichtigt worden. (Az: 1 BvR 3474/08 u. 3522/08 - Beschlüsse vom 15. Oktober 2009) Wirtschaftsminister Morlok teilte mit, er sei „erleichtert, dass der Planfeststellungsbeschluss von 2007 so bestätigt worden ist“. Eine Verschärfung des Nachtflugverbots wäre für den Flughafen nur schwer zu verkraften gewesen. Die Entscheidung stärke den Logistikstandort Leipzig und sichere „viele Arbeitsplätze“ in der Region. Flughafen-Chef Näther erklärte, die Karlsruher Richter hätten bestätigt, dass ein ausgewogener Kompromiss gefunden wurde, „der sowohl die Interessen des Flughafens Leipzig/Halle als auch den Schutz seiner Anwohner umfänglich berücksichtigt.“ Kläger-Anwalt enttäuscht: Gericht hat Brisanz verkannt Enttäuscht reagierte dagegen Kläger-Anwalt Wolfgang Baumann: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagelast leider sehr einseitig den betroffenen Anwohnern aufgebürdet.“ Militärtransporte in zivilen Fliegern, aus denen sich die Gefahr von Terroranschlägen ergeben könnte, seien für Bürger kaum nachweisbar. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Brisanz einer verdeckten militärischen Nutzung ziviler Flugplätze leider völlig verkannt“, teilte Baumann mit. Er werde als letztes Mittel die Erfolgsaussichten einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg prüfen. Auslöser des Rechtsstreits war der 2004 beschlossene Ausbau des Flughafens zu einem Drehkreuz für den Luftfrachtverkehr. Neben den Militärtransporten war besonders strittig, ob alle Frachtflüge der Post-Tochter DHL zu den generell in der Nacht erlaubten Expressflügen gehören. Karlsruhe billigte nun die Lesart des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine Trennung von Express- und Normalfracht kaum möglich sei. (dpa)
Verfassungsgericht erlaubt Nachtflüge in Leipzig/Halle
Klagende Anwohner scheitern mit Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe: Richter sehen keine Möglichkeit für Trennung von Express- und Normalfracht