Heidelberg. Muss eine Engstelle auf einer Straße passiert werden, sind sich entgegenkommende Fahrzeuge beide zur Rücksichtnahme verpflichtet. Kommt es zu einer Kollision, müssen sich die Unfallbeteiligten den Schaden teilen. Darauf weist das Landgericht Heidelberg hin.
Auf einer Straße waren an der rechten Fahrbahnseite Fahrzeuge geparkt. Die Klägerin im verhandelten Fall musste daher auch die Gegenfahrbahn nutzen. Dabei kam ihr ein anderes Auto entgegen. Da beide nicht anhielten, die Stelle aber zu eng war, streifte die Unfallgegnerin die Klägerin. Dabei entstand an ihrem Auto ein Schaden von 1500 Euro, den sie bei der Versicherung der Unfallgegnerin geltend machte.
Beide haben Schuld
Das Landgericht Heidelberg entschied aber, dass beide Fahrerinnen gleichermaßen für den Unfall verantwortlich waren. Beide hätten einen Unfall verhindern können, indem sie angehalten und sich verständigt hätten, wer von beiden zurücksetzt. Die Beweise ergaben aber, dass zum Zeitpunkt der Kollision beide Fahrzeuge fuhren. Somit haben beide Fahrerinnen Schuld an dem Unfall und müssen gleichermaßen für den Schaden haften, so die Kammer. (ctw/ks)
Urteil vom 02.10.2013
Aktenzeichen 1 S 14/13