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Urteil: Verlängerte Elternzeit auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers

20.12.2018 13:27 Uhr
Richterhammer, Urteil, Gerichtsentscheidung
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in diesem Fall die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen
© Foto: Andrea Warnecke/dpa/picturel-alliance

Arbeitnehmer können ihre Auszeit ab der Geburt eines Kindes laut dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg auf drei Jahre verlängern, selbst wenn ihr Unternehmen dies ablehnt.

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Berlin. Väter und Mütter können nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg die Elternzeit für das dritte Lebensjahr ihres Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern. Damit bekamen die Eltern Recht, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Der Kläger hatte Elternzeit für zwei Jahre ab der Geburt des Kindes beantragt. Einige Monate nach der Geburt des Nachwuchses wurde ein zusätzlicher Antrag auf Elternzeit für ein weiteres Jahr gestellt, das sich direkt anschließen sollte. Dies lehnte die Arbeitgeberin ab.

Gesetz gibt Eltern Rückendeckung

Aus den gesetzlichen Regelungen ergebe sich nicht, dass in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes nur die erstmalige Inanspruchnahme von Elternzeit ohne Zustimmung möglich sein soll, hieß es. Der Gesetzgeber habe die Bindungsfristen eingeschränkt, um Eltern mehr Flexibilität in ihren Entscheidungen zu ermöglichen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen, da über diese Rechtsfrage noch nicht auf höchster Ebene geurteilt worden sei. (dpa/ag)

Urteil vom 20.09.2018
Aktenzeichen: 21 Sa 390/18

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