-- Anzeige --

Urteil: "Schwundklausel" gilt nicht für vorsätzliches Fehlverhalten

16.07.2019 13:41 Uhr
Pragraf Recht Urteil
Auch die so genannte "Schwundklausel" gilt nicht immer
© Foto: Onypix/Fotolia

Die so genannte Schwundklausel kann einen Spediteur von seiner Haftung befreien. Dies gilt jedoch nicht unbegrenzt, entschied der Bundesgerichtshof.

-- Anzeige --

Karlsruhe. Bei einem Lagergeschäft kann eine so genannte „Schwundklausel“ den Spediteur von einer Haftung befreien, allerdings nicht für den Fall, dass damit im Vorhinein bereits die Haftung für vorsätzliches Fehlverhalten außer Kraft gesetzt werden soll. Das erklärte der Bundesgerichtshof. 

Verhandelt wurde ein Fall, bei dem eine Spedition für ein Unternehmen ein so genanntes Konsigantionslager betrieb. Die Spedition – die Klägerin – hatte die Aufgabe, die Ware des Beklagten einzulagern und deren Versendung zu übernehmen. Allerdings kam es dort immer wieder zu hohen Inventurverlusten. Vereinbart war, dass die ADSp gelten sollten, die Klägerin für Inventurverluste von bis zu 0,4 Prozent jedoch nicht hafte. 

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangte die Klägerin ausstehende Lagergebühren, die das beklagte Unternehmen als Schadensersatz für den Verlust von Ware jedoch nicht  zahlen wollte.

Das Gericht sah es zwar als zulässig an, dass eine solche Schwundklausel individuell zwischen den Parteien vereinbart wird. Allerdings dürfe diese nicht für vorsätzliche Pflichtverletzungen im Vorhinein pauschal gelten, so die Richter. Da hier die mangelnde Organisation des Lagers der Klägerin vorgeworfen werden konnte, konnte die Klausel die Klägerin nicht vor den geltend gemachten Schadensersatzansprüchen bewahren. (ctw) 

Urteil vom 20. September 2018
Aktenzeichen I ZR 146/17

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Transportrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.