Bürger am Bodensee müssen Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 von ihren Grundstücken entfernen. Die selbst gestalteten Tafeln könnten mit amtlichen Tempo-30-Schildern verwechselt werden, entschied das Freiburger Verwaltungsgericht in drei Verfahren eines schon länger dauernden Rechtsstreits. Maßgeblich für das Gericht sei das Gesamtbild des Schildes, wie es sich einem flüchtigen Betrachter darstelle.
Die Schilder waren in unterschiedlichen Designs auf der Bodenseehalbinsel Höri im Kreis Konstanz aufgestellt worden. Auf den umstrittenen Tafeln sind etwa das Wort „Freiwillig“, ein nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder zu sehen. In den Kommunen gilt nach früheren Angaben die übliche Begrenzung von 50 Stundenkilometern.
Das Landratsamt Konstanz habe im April das sofortige Entfernen angeordnet, berichtete das Gericht. Den Anwohnern, die die Schilder aufgestellt hatten, wurde demnach jeweils ein Zwangsgeld von 800 Euro angedroht. Klagen und Eilanträge der Anwohner erreichten schließlich das Freiburger Gericht, das nun entschied.
Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig. Die Bürger können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen, wie das Gericht berichtete.
Das Freiburger Gericht hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres drei Klagen der Bürger gegen das Konstanzer Landratsamt als unzulässig abgewiesen. Die Kläger vom Bodensee wurden damals bei einer öffentlichen Verhandlung von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt, die nach eigenen Angaben ein Grundsatzurteil erstreiten wollte.
Wie das Gericht im Oktober mitgeteilt hatte, rief der örtliche Grünen-Verband im Herbst 2021 zu einer „Privatinitiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm“ auf. Die Schilder seien in diesem Zuge beschafft und dann verteilt worden. (Rechtssachen 6 K 2226/24, 6 K 2227/24, 6 K 2228/24)