Ein einmaliger Verstoß gegen die Sicherheitsrichtlinien eines Unternehmens rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Klage einer Flugbegleiterin gegen ein Flugunternehmen statt und erklärten die fristlose Entlassung für gegenstandslos. Die Flugbegleiterin hatte zum „Girls Day“ 2008 der zwölfjährigen Tochter einer Bekannten den Besuch des Frankfurter Flughafens ermöglicht. Zum Schluss flog das Mädchen jedoch allein zurück nach Bremen, was einen erheblichen Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen der Airline bedeutete. Danach dürfen Kinder grundsätzlich nicht ohne ein Spezialticket und Betreuung der Crew alleine fliegen. Laut Urteil hätte die Arbeitnehmerin zunächst abgemahnt werden müssen. So sei im Verhalten der Stewardess zwar ein Verstoß gegen eindeutige Anweisungen zu sehen, der aber nicht die Flugsicherheit als solche berührt habe. (dpa) Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main Aktenzeichen: 17 Sa 45/09
Urteil der Woche: Unwirksame fristlose Kündigung
Keine fristlose Kündigung bei Verstoß gegen Sicherheitsrichtlinie.