Transportversicherung: Noch digitaler
Die elektronische Transportversicherungspolice soll Geschäftsabläufe in Zukunft beschleunigen und sicherer machen. Bis zur Umsetzung könnte es aber noch dauern.
Im Februar hat der Gesetzgeber den Weg frei gemacht für eine rechtssichere Umsetzung der elektronischen Transportversicherungspolice. Neben einem zusätzlichen Paragrafen im Versicherungsvertragsgesetz (Paragraf 210a VVG) steht auch im Handelsgesetzbuch (HGB) ein neuer Paragraf, 365a.
Er regelt unter anderem, welche Eigenschaften das elektronische Dokument haben muss, damit es als handelsrechtliches Wertpapier gilt, zu einem Orderpapier werden kann und die Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verbrieft. Damit soll der Paragraf die gesetzlichen Regelungen im…