Mit dem Gesetzentwurf will der Bund die Umwandlungsrichtlinie ((EU) 2019/2121) umsetzen. Wesentliche Inhalte beschäftigen sich mit Themen zu grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Rechtsausschuss noch diverse Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen und beschlossen, wie es in den Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestages weiter heißt. Dabei handele es sich unter anderem um Punkte, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert hatte, sowie Erkenntnisse aus der Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzentwurf.
Police digital: Einführung einer elektronischen Variante geplant
Damit einher gehen auch diverse sachfremde Gesetzesänderungen. Betroffen davon sind unter anderem das Handelsgesetzbuch sowie Versicherungsvertragsgesetz, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und das Lobbyregistergesetz.
So sollen laut geändertem Entwurf das Handelsgesetzbuch sowie Versicherungsvertragsgesetz um eine Regelung zu Transportversicherungspolicen ergänzt werden. Demnach könnte es künftig möglich sein, diese auch in elektronischer Variante zu verwenden. Das sei etwa schon für elektronische Frachtbriefe und Lagerscheine möglich, wie die Fraktionen in ihrem Antrag ausführen.
„Die fehlende rechtliche Möglichkeit einer elektronischen Transportversicherungspolice hindert die Unternehmen der Transportwirtschaft daran, Beförderungen vollständig digital abzuwickeln“, heißt es zur Begründung.
Der Gesetzentwurf in seiner geänderten Fassung muss noch durch den Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden. Ein Termin dafür steht aktuell noch nicht fest. Die letzte Sitzungswoche des Bundestags in diesem Jahr wird vom 12. bis 16. Dezember stattfinden.