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Diese Versicherungen brauchen mittelständische Unternehmen

07.11.2022 14:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
Versicherungen für mittelständische Unternehmen
Auf die folgenden drei Versicherungen sollten sie als Mittelständler nicht verzichten
© Foto: blackdovfx/iStock

Etwa 60 Prozent aller Arbeitsplätze und sogar 82 Prozent der Ausbildungsplätze liegen im Mittelstand. Umso wichtiger ist es, dass sie durch Versicherungen geschützt sind. Denn kommt es zum Schadensfall, ist schnell die Existenz bedroht.

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Sicherheitsminimum für den Mittelstand: Versicherungsprodukte stehen in der Absicherungskette eines Unternehmens oftmals ganz hinten. Dabei ist die Versicherungslösung das letzte Vehikel, das für Schäden aufkommt, die ein Unternehmer nicht selbst steuern kann. Wichtig sind deshalb Notfallpläne, die bei Schäden greifen. Wenn ein Großbrand entsteht, müssen zum Beispiel Maßnahmen für die Beschäftigten gesetzt und Kunden trotz Lieferverzögerung bei der Stange gehalten werden. Viele Unternehmen scheitern hier und sind häufig 24 Monate später insolvent. Der Rest, den die Firma nicht selbst leisten kann, muss auf die Versichertengemeinschaft übertragen werden. Dabei spielen laut Finanzberater und Versicherungsmakler Johannes Neder drei Sparten eine wesentliche Rolle:

Die Sachsubstanz-Versicherung für Ihre Logistik-Immobilie

Diese Versicherung deckt die Werte im Gebäude ab: Dazu gehören Maschinen und Vorräte, aber auch Waren. Die Sachsubstanz-Versicherung sorgt damit für die Abdeckung der eigenen Vermögenswerte.

Hierbei sollten Unternehmen auf eine professionelle Beratung zurückgreifen, um im Schadensfall nicht aus Unwissenheit auf Leistungen verzichten zu müssen. Im Bereich der Sachsubstanz-Versicherung handelt es sich um die klassische Eigenschadendeckung.

Spezial-Straf-Rechtsschutz für Zollverfahren

Auch diese Versicherung ist für Unternehmen eminent wichtig. Viele kennen die Rechtsschutzversicherung, mit der bestimmte Rechtsfälle abgedeckt sind. Diese ist jedoch nicht zwingend erforderlich, weil hier der Unternehmer entscheidet, ob er etwa bei einer Verletzung einer Verkehrsregel einen Anwalt beauftragen möchte. Anders ist das bei strafrechtlichen Themen wie Umsatzsteuervorwürfen. Für diese Fälle ist ein Spezial-Straf-Rechtsschutz erforderlich. Der Unterschied ist, dass man es als Angeklagter nicht mehr in der Hand hat, das Verfahren zu beenden. Dies entscheidet dann allein der Staatsanwalt.

Das kann sehr teuer werden, weil Strafrechtsanwälte ihre Gebühren frei aushandeln. Sind mehrere Geschäftsführer und vielleicht noch Mitarbeiter aus der Buchhaltung angeklagt, muss zudem jede Person einen eigenen Anwalt zur Verfügung haben. Die Stundensätze für einen solchen Anwalt liegen häufig bei 300 bis 600 Euro pro Stunde. Zollverfahren können daher schnell Kosten von 100.000 Euro und mehr verursachen. Auch die Lohnfortzahlung bei einer Untersuchungshaft ist durch den Spezial-Straf-Rechtsschutz gedeckt.

Cyberattacken: Absicherung der Schäden durch Betriebsunterbrechungen

Dieser Bereich gewinnt immer mehr an Bedeutung. Alle, die einen Computer oder ein Smartphone im Einsatz haben, benötigen zwingend eine Cyberschadendeckung. Denn die Gefahr nimmt ständig zu. So zeigen die aktuellen Schadenfälle, dass es immer problematischer wird. Die Probleme sind vielseitig und können bis zum Betriebsstillstand führen.

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