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StVO-Novelle: Vorerst kommt wohl kein Verkehrsschild für Ladezonen

23.01.2020 11:55 Uhr
UPS, Transporter, Paketzustellung, City-Logistik, Parken in zweiter Reihe
Zugeparkte Straßen sind in Innenstädten für viele KEP-Dienste ein Problem - ein eigenes Verkehrszeichen für Ladezonen soll dies ändern
© Foto: Jan Woitas/dpa/picture-alliance

Die vom Verkehrsministerium vorgeschlagene Reform der Straßenverkehrs-Ordnung steht vor dem Abschluss. Nur der Bundesrat muss noch zustimmen. Ein Antrag von CDU/CSU und SPD für eine nochmalige Anpassung findet voraussichtlich keinen Eingang mehr.

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Berlin. Die Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die unter anderem höhere Geldbußen für Verkehrssünder und neue Vorschriften für Lkw-Fahrer vorsieht, steht vor dem Abschluss. Ein neues Verkehrszeichen, das ein absolutes Haltverbot für gewerbliche Ladezonen ausweist, ist darin noch nicht vorgesehen. Das teilte das Bundesverkehrsministerium jetzt auf Anfrage mit. Demnach liegt die geplante StVO-Novelle inzwischen im Bundesrat, der voraussichtlich im Februar darüber berät.

Am vergangenen Freitag hatten die Koalitionsfraktionen im Bundestag beantragt, im Zuge der Debatte um eine Anpassung der Straßenverkehrsregeln die aktuell geplante StVO-Novelle noch dahingehend zu ändern, dass die Rechte von Radfahrern weiter gestärkt werden und ein Schild für die Be- und Entladung von Gütern eingeführt wird, das Unternehmen die City-Logistik vereinfacht. Der Antrag von CDU/CSU und SPD namens „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ wurde vom Bundestag angenommen. Nun will ihn das zuständige Verkehrsministerium erst prüfen. Wie lange das dauert, konnte eine Sprecherin nicht sagen.

Bundesrat muss für Inkrafttreten zustimmen

Wenn die Länderkammer der geplanten StVO-Novelle zustimmt, geht der Bundesverband Paket & Express Logistik (BIEK), der das Verkehrszeichen für Ladezonen vorgeschlagen hatte, von einer Verschiebung des Themas aus. Dann würde der Antrag von CDU/CSU und SPD keinen Eingang mehr finden in das laufende Verfahren. Zumindest könnten dann allerdings die Ende 2019 vom Verkehrsministerium vorgestellten Neuerungen im Straßenverkehrsrecht zeitnah in Kraft treten. Ob in diesem Fall die nächste Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften noch in diesem Jahr erfolgt, ist offen. Aufgrund der deutlichen politischen Signale wäre dies möglich, meint BIEK. (ag)

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