Bremen. In den Häfen von Bremen und Bremerhaven dürfen auch weiterhin keine Kernbrennstoffe umgeschlagen werden. Der Staatsgerichtshof Bremen hat einen Normenkontrollantrag, mit dem die CDU-Bürgerschaftsfraktion diese Regelung aushebeln wollte, am Montag als unzulässig zurückgewiesen. Für die Überprüfung der Frage, ob das Land Bremen mit der Änderung des Hafengesetzes seine Kompetenzen überschritten hat, sei allein das Bundesverfassungsgericht zuständig, so die Begründung des Urteils.
Die Bremer CDU-Fraktion hatte vor dem Staatsgerichtshof des Landes Klage gegen die Änderung des Hafenbetriebsgesetzes durch den bremischen Senat vom 25. Januar 2012 eingereicht. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen sowie die Linken hatten im vergangenen Jahr beschlossen, den Transporte von Kernbrennstoffen über die bremischen Häfen aus Sicherheitsgründen zu verbieten. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs Bremen war mit vier gegen drei Stimmen ergangen. (ag)