Der Gesetzgeber will mit dem geplanten Cannabis-Gesetz (CanG) den Konsum von Cannabis in einem gewissen Rahmen legalisieren. Damit könnten Erwachsene künftig Cannabis auch aus nicht medizinischen Zwecken zu sich nehmen und in geringen Mengen besitzen.
Das Gesetz könnte zum 1. April in Kraft treten, da der Bundestag es schon verabschiedet hat. Abhängig ist dies aber noch davon, ob der Bundesrat am 22. März den Vermittlungsausschuss anruft. Dies hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfohlen. Er möchte unter anderem den Startzeitpunkt in den Oktober verlegen.
Problematisch sieht Rechtsanwalt Axel Salzmann, dass der Gesetzgeber keine Vorgaben bezüglich des Konsums während der Arbeitszeit macht. Das bisher generelle Verbot von Cannabis machte es für Arbeitgeber nicht notwendig hier entsprechende Regelungen zu treffen.
Mit dem neuen Gesetz ergeben sich hier Schlupflöcher, die Unternehmen vermeiden sollten. Denn grade bei Arbeiten auf dem Hof oder Lager, die oft durch erhöhte Unfallgefahr gekennzeichnet sind, kann schnell etwas passieren, wenn die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter beeinträchtigt wird, betont der Anwalt.
Welche Punkte Arbeitgeber nun im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz umsetzen sollten, erfahren Abonnenten im Rechtsblog der VerkehrsRundschau, den sie im Profiportal VRplus frei lesen können. Rechtsanwalt Axel Salzmann erläutert dort, welche Pflichten auch aus Gründen des Arbeitschutzes zu erfüllen sind und wie sich ein Verbot des Konsums am Arbeitsplatz realisieren lässt.