Neues zum Thema Entsenderegeln
Im Rahmen des EU-Mobilitätspakets gibt es auch neue Regeln zur Entsendung von Kraftfahrern. Was Stand der Dinge in Sachen Entsenderegeln ist und was sich ab 2022 ändert.
Die Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der EU wird seit 1996 durch die Entsenderichtlinie geregelt. Für die Dauer der Entsendung muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass für seine Beschäftigten die gesetzlich festgelegten Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Gastlandes gelten. Dies betrifft zum Beispiel Arbeits- und Ruhezeiten oder den bezahlten Mindestjahresurlaub.
Was momentan gilt
Seit dem 30. Juli 2020 gilt eine veränderte Entsenderichtlinie (Richtlinie 2018/957 EU). Danach werden nach dem Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" auch die durch allgemein verbindliche Tarifverträge festgelegten Arbeits- und Beschäftigungs-Bedingungen erfasst. Entsandte Arbeitnehmer können trotz der vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen EU-Land in dem Land versichert bleiben, in dem sie vor ihrer Entsendung gearbeitet haben. Der Arbeitgeber muss die Behörden des…