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Neue Pflichten: Bundesrat stimmt Hinweisgeberschutzgesetz zu

12.05.2023 18:15 Uhr
Bundestag
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist von Bundesrat und Bundestag verabschiedet. Damit kommen Pflichten auf Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zu
© Foto: Winfried Rothermel/picture-alliance

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das Go für das im Vermittlungsausschuss angepasste Hinweisgeberschutzgesetz gegeben. Es kann damit voraussichtlich noch im Juni in Kraft treten.

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Das Hinweisgeberschutzgesetz ist verabschiedet. Am 12. Mai hat auch der Bundesrat dem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zugestimmt. Einen Tag davor hatte der Bundestag zugestimmt.

Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem Gesetz interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten.

Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen besteht weder für interne noch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten. Das ist möglicherweise etwa Mitte Juni, wie der Bundesrat weiter mitteilt.

Mehr dazu hier:

>>>Hinweisgeberschutzgesetz: Vermittlungsausschuss erreicht Einigung

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