CO2-Aufschlag für Lkw in Schritten
Wie aus den am 23. Juni verabschiedeten Ausschussempfehlungen für die Plenarsitzung am 7. Juli hervorgeht, fordern die Ländervertreter unter anderem, den CO2-Aufschlag schrittweise einzuführen statt auf einen Schlag zum 1. Dezember 2023. „Dabei müssen die absehbaren technischen Möglichkeiten und die zukünftigen, wirtschaftlich vertretbaren Verfügbarkeiten von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, wie auch die notwendige Infrastruktur (zum Beispiel Ladeinfrastruktur für E-Lkw) berücksichtigt werden.“ Die Logistikverbände DSLV, BGL und BIEK hatten unisono kritisiert, dass die volle Anlastung von CO2-Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nur einer faktischen Steuererhöhung gleiche, denn es gebe mangels Angebot der Fahrzeughersteller und aufgrund fehlender Tank- und Ladeinfrastruktur keine Möglichkeiten für die Fuhrunternehmen, dem CO2-Aufschlag auszuweichen. Der Bundesrat bemängelt weiter, die zugesagte Vermeidung der Doppelbelastung durch den CO2-Preis auf Kraftstoffe sei aus dem Gesetzentwurf „nicht ausreichend erkennbar“.
Lkw-Maut auf dem Land einschränken
Mit Blick auf den ländlichen Raum fordern Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss, bei der Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen darauf zu achten, dass mögliche Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau „nicht zu einer Gefährdung der Versorgung der ländlichen Räume und auch nicht zu Verwerfungen in der Logistik führen werden.“ Vor allem Flächenländer seien auf eine feingliedrige Versorgung mit Gütern angewiesen, heißt es zur Begründung.
Kombinierter Verkehr von Lkw-Maut befreit?
Der Verkehrsausschuss erinnert ferner an das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, Fahrten im Vor- und Nachlauf zum Bahntransport bis zu einer Entfernung von 50 Kilometern von der Mautpflicht zu befreien. „Der Zu- und Ablauf per Lkw stellt im Vergleich zu den Transportkosten für den Schienentransport einen großen Kostenbaustein dar, welcher dringend eine Entlastung benötigt“, begründet der Ausschuss seine Forderung.
Der Umweltausschuss, der üblicherweise bei solchen Themen immer noch zusätzliche Forderungen auftischt, empfiehlt diesmal, keine Einwendungen gegen den Regierungsentwurf zu erheben. Ob die Landesregierung in der Bundesrats-Plenarsitzung am 7. Juli allen Empfehlungen der Ausschüsse folgen, ist offen. Ebenso ist offen, ob sie Bundesregierung und Ampel-Koalition vom Votum des Bundesrates beeindrucken lassen. Die Lkw-Maut-Novelle ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz, das nach Verabschiedung durch den Bundestag nur mit absoluter Mehrheit der Bundesratsstimmen aufgehalten werden kann. Die grün mitregierten Länder werden sich aber aller Wahrscheinlichkeit nach mindestens enthalten, möglicherweise aber sogar gegen einen Einspruch stimmen.