Die Kennzeichen aller Fahrzeuge müssen auch auf ausreichende Entfernung jederzeit lesbar sein: Das ist gesetzlich klar geregelt. „Deshalb sollten Verschmutzungen durch Dreck oder Schneematsch regelmäßig entfernt werden“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Sonst ist ein Verwarngeld von fünf Euro fällig. Dasselbe gilt, wenn die Kennzeichen beschädigt oder verblasst sind: „Diese müssen möglichst schnell ausgetauscht werden.“
Das Schild selbst auszubessern, ist hingegen keine gute Idee – und kann teuer werden. Bei Veränderungen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen, droht ein Bußgeld von 65 Euro. „Zudem können Veränderungen am Kennzeichen unter Umständen als Missbrauch oder sogar Urkundenfälschung gewertet werden. Das hängt jedoch vom Einzelfall ab“, erklärt Kretschmer. Dann sind zusätzlich Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei oder – im schlimmsten Fall – sogar eine Freiheitsstrafe möglich.