### Diese Meldung ist am 14. Augst 2021 aktualisiert worden. ###
Berlin/Köln. Montag, 16. August 2021, ist es soweit: Dann können Unternehmen über das neue Förderprogramm „Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ Fördermittel beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beantragen.
Mit diesem neuen Förderprogramm KsNI gewährt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ab 16. August 2021 Unternehmen Zuschüsse für:
- für die Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben (KsNI),
- die Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI) sowie
- die Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge bzw. zur Errichtung und Erweiterung entsprechender Infrastruktur (MBS).
Wichtig: Im ersten Förderaufruf ist, darauf weist das BAG dezidiert hin, aufgrund eines Notifizierungsvorbehalts der Europäischen Kommission gemäß Nummer 1.2 der Richtlinie KsNI keine Antragsstellung für die Förderung von Tankinfrastruktur für Wasserstoff-Brennstoffzellen-Lkw (nach § 2 Nummer 4 des Elektromobilitätsgesetzes gemäß Nummer 2.7.2. der Richtlinie KnNI) vorgesehen.
Das Verfahren des Förderprogramms KsNI
„Förderanträge, die die Anschaffung von Nutzfahrzeugen zum Inhalt haben, werden in einem definierten Verfahren ausgewertet und danach priorisiert, welche die Umwelt- und Energieziele mit dem geringsten Beihilfebetrag beziehungsweise mit der höchsten Kosteneffizienz verwirklichen können. Es wird die erwartete jährliche CO2-Einsparung je investiertem Fördereuro (CO2-Einsparungsquote) für den jeweiligen Förderantrag festgestellt.“ Darauf weist Markus Olligschläger, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), hin. Berücksichtigung finden, weiß er, ausschließlich Anträge, die eine CO2-Einsparung von mindestens 50 Prozent des (gleitenden) Durchschnittswerts erreichen. Für Anträge für Machbarkeitsstudien gilt dagegen ausschließlich das Windhundverfahren, wie bereits von den laufenden BAG-Förderverfahren bekannt, betont der BWVL-Hauptgeschäftsführer. Wichtig auch: „Anträge für Infrastrukturvorhaben setzen einen bewilligten Antrag für Nutzfahrzeuge (siehe oben) voraus.“
Anträge ausschließlich in elektronischer Form
Hinweis des BAG: Die Anträge stehen ab sofort im eService-Portal des BAG zum Download zur Verfügung. Die Einreichung der Anträge ist ausschließlich elektronischer Form über das eService-Portal voraussichtlich ab dem 16. August 2021 um 9 Uhr möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt für Güterverkehr entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel.
Kostenloser Download FAQ neues Förderprogramm KsNI
Wer sich mit KsNI fördern lassen kann, was konkret mit wie viel Euro gefördert wird, und was bei dem Verfahren wichtig ist. Dazu hat der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) eine Kurz-Zusammenfassung (FAQ) zusammengestellt, das auf dem Online-Arbeitsportal VerkehrsRundschau plus kostenlos >> HIER << zum Download bereit steht. (eh)