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Keine Einigkeit beim Homeoffice

17.02.2022 17:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Homeoffice, Home-Office, Laptop
Wie sollte die Arbeit von zu Hause geregelt sein?
© Foto: Maryna Andriichenko/istockphoto.com

Ab dem 20. März gilt die Homeoffice-Pflicht nicht mehr. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind uneins über klare Regeln und Flexibilität.

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Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, forderte am Donnerstag in Berlin von der Regierung klare Regeln für das "Homeoffice der Zukunft". Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, wandte sich gegen "fixierende Regeln". Wie es genau weitergeht, ist unklar. Klar ist aber bereits, dass viele Unternehmen hybride Arbeitsmodelle planen.

Homeoffice-Pflicht vor dem Ende

Nachdem die Homeoffice-Pflicht in den vergangenen Pandemie-Wellen normale Büroarbeit von zu Hause aus ermöglichen sollte, um Ansteckungen zu verhindern, soll diese Pflicht - wie alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen - ab dem 20. März nicht mehr gelten. So haben es Bund und Länder am Mittwochabend beschlossen. Über die Inhalte des weiter geplanten Basisschutzes gibt es jedoch Streit. In puncto Homeoffice beschlossen Bund und Länder, dass Arbeitgeber es im Einvernehmen mit den Beschäftigten weiter anbieten können, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen stehen und es wegen Corona geboten erscheint - etwa bei Großraumbüros.

Forderung des DGB

DGB-Chef Reiner Hoffmann mahnt zur Vorsicht: "Da wir in der Pandemie leider noch lange nicht über den Berg sind, sollten die Möglichkeiten für Arbeit im Homeoffice weiterhin ein Element des betrieblichen Infektionsschutzes bleiben." Auch für langfristige Lösungen sollten die Weichen jetzt gestellt werden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin. "Homeoffice sollte für die Millionen Beschäftigten, die auch im künftigen Normalbetrieb zeitweise im Homeoffice arbeiten wollen, leichter ermöglicht werden." Neue Regeln sollten auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz fürs Homeoffice verbindlich festlegen. Vor Entgrenzung, Überwachung, Überforderung oder schlechter Ergonomie sollten Beschäftigte geschützt werden.

Wie der Arbeitgeberverband reagiert

Die BDA argumentiert gegen neue Regeln. "Mobiles Arbeiten gehört in Betrieben zum Alltag", stellte Kampeter klar. "Beschäftigte und Arbeitgeber regeln das eigenverantwortlich. Corona hat da die vielfältigen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen im Turbo aufgezeigt", sagte er der dpa. "Fixierende Regeln und lähmende Rechtsansprüche auf Homeoffice passen nicht zu Flexibilität und Eigenverantwortung." Es sei kein Recht auf mobiles Arbeiten notwendig, sondern ein "modernes Arbeitszeitgesetz", das Chancen und Räume eröffne. (jl/dpa)

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