Das Statistische Bundesamt hat die vorläufigen Zahlen der beantragten Regelinsolvenzen für November herausgegeben. Demnach stieg der Wert gegenüber dem Vorjahresmonat um 18,8 Prozent. Das ist eine leichte Verbesserung gegenüber dem Oktober: Hier waren die Zahlen um 22,4 Prozent gegenüber Oktober 2022 gestiegen.
Von Januar bis September fast 25 Prozent mehr Insolvenzen
Allerdings seien damit seit Juni dieses Jahres zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten, wie das Amt weiter betont. Von Januar bis September meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 24,7 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum.
Fast 80 Fälle pro 10.000 Unternehmen bei Verkehr und Lagerei
In dem Zeitraum kamen insgesamt auf 10.000 Unternehmen 39,1 Insolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 79,5 Fällen, wie das Bundesamt erläutert.
An zweiter Stelle standen sonstige wirtschaftlichen Dienstleistungen, zu denen zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen zählen. Sie erreichten 63,8 Fälle. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 4,4 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.
Forderungen der Gläubiger gut doppelt so hoch
2022 habe die Zahl der Unternehmensinsolvenzen dagegen in etwa auf dem niedrigen Niveau des von Corona-Sonderregelungen geprägten Vergleichszeitraums des Jahres 2021 stagniert, erklärt das Bundesamt. Die Forderungen der Gläubiger aus den von Januar bis September 2023 gemeldeten Fällen beliefen sich laut den Amtsgerichten auf rund 21,1 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum hatten die Forderungen bei rund 10,8 Milliarden Euro gelegen.
Interpretation der Statistik
Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass man bei den Ergebnissen berücksichtigen muss, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liege in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Die Insolvenzstatistik bildet zudem nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen. Nicht enthalten sind Aufgaben aus anderen Gründen oder auch vor einem Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise seien bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf, hebt das Amt hervor.