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Hochwasserhilfe: Bayerische Firmen erhalten bis zu 200.000 Euro

23.08.2021 10:35 Uhr
Hochwasserhilfe: Bayerische Firmen erhalten bis zu 200.000 Euro
Bayrische Unternehmen, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, können jetzt Soforthilfe beantragen
© Foto: Wolfgang Filser/Süddeutsche Zeitung Photo/picture-alliance

Mit der Soforthilfe will das Bayrische Wirtschaftsministerium den geschädigten Unternehmen unbürokratisch Liquidität zur Verfügung stellen – jetzt beantragen.

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München. Das Bayerische Wirtschaftsministerium (StMWi) unterstützt die von dem Hochwasser im Juli betroffenen Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen mit einer Soforthilfe. Geschädigte gewerbliche Betriebe und Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitern können die finanzielle Unterstützung ab sofort bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragen.

Antragsberechtigt für das Soforthilfeprogramm des StMWi sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe aus den im Juli von Starkregen und Hochwasser besonders betroffenen Regionen. Diese umfassen folgende Städte und Landkreise: Landkreis Berchtesgadener Land, Landkreis Miesbach, Landkreis Rosenheim, Landkreis Traunstein, Stadt Ansbach, Landkreis Ansbach, Landkreis Erlangen/Höchstadt, Landkreis Fürth, Landkreis Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Landkreis Roth, Stadt Hof, Landkreis Hof, Landkreis Forchheim, Landkreis Haßberge, Landkreis Kitzingen, Landkreis Schweinfurt, Landkreis Würzburg und Landkreis Oberallgäu.

Die Soforthilfe beträgt bei nicht versicherbaren Schäden 50 Prozent und bei versicherbaren Schäden 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben. Die Unternehmen erhalten mindestens 5.000 Euro und maximal 200.000 Euro. Damit können beispielsweise Kosten für die Schadensbeseitigung, die Reparatur von Gebäuden oder Ersatzbeschaffung von Maschinen erstattet werden. An die Soforthilfe wird sich ein Aufbauhilfeprogramm von Bund und Ländern mit einem Volumen von 30 Milliarden Euro anschließen, welches das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch auf den Weg gebracht hat.

Anträge für die Soforthilfe können bis zum 31. Dezember bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.

>>> Alle Informationen zu der Soforthilfe sind hier abrufbar.

(ste)

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