Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat den Beschluss des Europäischen Parlaments für ein europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte begrüßt. „Das freut mich, weil es gut ist für Menschenrechte, aber weil es auch fairen Wettbewerb für Unternehmen schafft“, sagte Heil am Mittwoch, den 24. April in Berlin.
„Die anständigen Unternehmen in Deutschland, die sich schon längst an das Lieferkettengesetz gehalten haben, haben jetzt einen fairen Wettbewerb.“ Das Gesetz hatte zuletzt auch für Streit in der Bundesregierung gesorgt, zwischenzeitlich hatte es sogar nach einem Scheitern ausgesehen.
Nun würden die Rechtstexte ausgewertet, sagte Heil. Er kündigte an, dass es keine Doppelbelastung durch das deutsche und das europäische Lieferkettengesetz geben solle. „Wir haben vereinbart, in der Koalition dafür zu sorgen, dass das deutsche Lieferkettengesetz und die europäische Regelung im Übergang nicht zu doppelten Berichtspflichten führen.“
Gesetzgeberisch werde die Ampel also dafür sorgen, dass Bürokratie beschränkt werde und die Unternehmen den Standard, nach dem sie ihre Berichte erstellen, auswählen können.
Das Bundesentwicklungsministerium teilte mit, es werde Unternehmen bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen. Unter anderem soll es kostenlose Beratung für Firmen geben.
Langes Hin und Her
Eine Mehrheit der Europa-Abgeordneten hatte in Straßburg für das Vorhaben gestimmt. Ziel ist unter anderem, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren.
Die Bundesregierung war sich über Monate uneins hinsichtlich einer europäischen Regelung. Während Wirtschaftsvertreter und in der Bundesregierung die FDP vor einer zu großen Belastung von Unternehmen warnen, sehen Vertreterinnen und Vertreter von SPD und Grünen im EU-Lieferkettengesetz einen großen Gewinn für den Schutz von Menschenrechten.
Im März hatte im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre Zustimmung signalisiert. Damit wurde Deutschland überstimmt, das sich auf Drängen der FDP enthalten hatte. Eine Enthaltung in dem Gremium wirkt wie eine Nein-Stimme.
Die nun noch ausstehende offizielle Zustimmung der EU-Staaten gilt als Formsache. Sobald der Gesetzestext im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
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