Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof verhandelt aktuell darüber, ob die Berechnung der Lkw-Maut in Deutschland in der Vergangenheit rechtmäßig gewesen ist. Am Mittwoch fand in Luxemburg die mündliche Verhandlung statt. Der Präzedenzfall könnte die Bundesrepublik teuer zu stehen kommen, sollte die deutsche Gebührenkalkulation nicht dem Unionsrecht entsprechen. Mit einer Entscheidung sei voraussichtlich erst nach dem Sommer zu rechnen, sagte ein Sprecher des EuGH.
Zum Hintergrund: In einem Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster fordern die Betreiber einer polnischen Spedition insgesamt 12.420 Euro zurück, die sie im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 18. Juli 2011 für Lkw-Fahrten auf deutschen Autobahnen zahlen mussten. Sie machen unter anderem geltend, dass die seit Juli 2011 unmittelbar im Bundesfernstraßenmautgesetz geregelten Mautsätze wegen Verstößen gegen unionsrechtliche Vorgaben fehlerhaft seien. Das OVG Münster hatte dem EuGH in diesem Zusammenhang vergangenen März mehrere Fragen vorgelegt.
Insgesamt geht es um acht Klagen über 22,4 Millionen Euro
Es möchte wissen, ob sich der Einzelne auf einen etwaigen Verstoß gegen die Wegekostenrichtlinie 1999/62 berufen kann, ob die Kosten der Verkehrspolizei angesetzt werden dürfen und ob es im Fall von Kalkulationsmängeln, die sich auf die Höhe der festgesetzten Maut ausgewirkt haben, eine Fehlertoleranzschwelle gibt, bis zu deren Überschreitung derartige Mängel unbeachtlich sind.
Der Anwalt des Klägers hat für sieben weitere polnische Speditionen, die aus denselben Gründen auch einen Teil der gezahlten Lkw-Maut zurückverlangen, Klagen erhoben. Er hat für einige darüber hinaus außergerichtlich Ansprüche auf Gebührenerstattung geltend gemacht. Insgesamt beziffert der Klägeranwalt die geltend gemachten Ansprüche aller Spediteure allein für die Jahre 2010 und 2011 auf zirka 22,4 Millionen Euro. (ag)