EU-Mobilitätspaket: Das ändert sich im neuen Jahr
Im Zuge des EU-Mobilitätspakets 1 stehen für Straßengüterverkehrs-Unternehmen wichtige Änderungen im Jahr 2022 an. Was die Betriebe nun tun müssen, zeigt der folgende Überblick. Die kompletten Neuerungen gibt es unter VerkehrsRundschau plus.
"Im Zuge des EU-Mobilitätspakets 1 (MP1), das am 9. Juli 2020 verabschiedet wurde, stehen auch im Jahr 2022 wieder wichtige Neuerungen für Unternehmen im Straßengüterverkehr an", kündigt Guido Belger an, Leiter der Rechtsabteilung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) (siehe S. 43). "In puncto Berufs- und Marktzugang (Verordnung 2020/1055) sowie in der Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrern (Richtlinie 2020/1057) ändert sich hier einiges für die Transportlogistikunternehmen, die grenzüberschreitende Transporte durchführen", erläutert er. Eine Auswahl der Neuerungen zeigt der Artikel - die kompletten Informationen gibt es kostenfrei unter VerkehrsRundschau plus.
Anmerkung: Der Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit den BGL-Rechtsanwälten Guido Belger und Hans-Christian Daners. Auf Änderungen in puncto Lenkund Ruhezeit wird hier nicht eingegangen. Sie…