Die EU-Kommission möchte die Regeln für Tiertransporte überarbeiten und hat einen Legislativvorschlag für eine Verordnung vorgelegt, der bestehende Regeln ersetzen soll. Da die bestehenden Vorschriften 20 Jahre alt seien, entsprächen sie nicht mehr aktuellen Gegebenheiten und Erkenntnissen für den Tierschutz bei einem Transport, begründet die Kommission in ihrer Mitteilung. Das betrifft Transporte über Land ebenso wie zur See.
In dem Verordnungsentwurf ist unter anderem vorgesehen, Transportzeiten zu verkürzen. Außerdem sollen die Tiere bei langen Transporten zum Beispiel vom Lkw abgeladen werden müssen, damit sie außerhalb des Fahrzeugs Ruhen, Trinken und Essen können.
Strengere Regeln bei Extremtemperaturen
Auch soll der vorgesehene Platzbedarf pro Tier im Vergleich zu den noch gültigen Vorgaben steigen, je nach Tierart unterschiedlich. Bei Hitze und Kälte könnten für Transporte künftig strengere Bedingungen gelten.
So dürften etwa bei Temperaturen über 30 Grad die Tiere nur noch in der Nacht auf dem Fahrzeug unterwegs sein. Zwischen 25 und 30 Grad dürfte die Fahrt nicht mehr als neun Stunden dauern. Unter 0 Grad müssen die Tiere während der Fahrt durch bestimmte Maßnahmen geschützt sein, unter -5 Grad gelten ebenfalls verkürzte Fahrtzeiten.
Ausfuhr in Drittstaaten
Zudem sollen die Vorschriften für die Ausfuhr lebender Tiere aus der EU strenger werden. Unter anderem sind bessere Kontrollen in Drittländern vorgesehen. Transportunternehmen sollen nach Inkrafttreten der Verordnung fünf Jahre Zeit haben, um die Regeln umzusetzen, die längere Planungszeiten und Investitionen voraussetzen.
IRU sieht noch Verbesserungsbedarf bei Schulungen und Verantwortlichkeiten in der Lieferkette
Der Verband International Road Tranport Union (IRU) begrüßt zwar, dass die Kommission Regeln für den Tierschutz beim Transport grundlegend überarbeitet, sieht aber einige Punkte des Vorschlags kritisch.
So bemängelt er, dass im Vorschlag Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette und der verschiedenen am Prozess beteiligten Akteure darüber, ob ein Tier transportfähig ist, „nur unzureichend“ behandelt würden. Gleichzeitig sieh er es aber als positiv an, das die Verantwortlichkeiten besser definiert würden.
Außerdem sieht der Verband es kritisch, dass der Vorschlag nur Schulungen von Fahrern und Betreuern von Straßentransporten vorsieht. Das sei zu einseitig, da der Fahrer nur ein Glied der Kette sei. Auch die Fachkräfte, die einen Transport organisieren und planen sowie unter anderem die Tierhalter sollten geschulten werden, so der Verband.
Der Vorschlag liegt derzeit bei EU-Ministerrat und EU-Parlament und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Eine europäische Verordnung muss – anders als eine Richtlinie – nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sie tritt nach Verabschiedung durch das Parlament direkt in Kraft.