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E-Rechnung: Das sind die neuen Pflichten

12.09.2024 10:46 Uhr | Lesezeit: 3 min
E-Rechnung
Bereits ab Anfang nächstes Jahr gilt die Pflicht zur E-Rechnung
© Foto: metamorworks/ AdobeStock

Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland Rechnungen in einem strukturierten, elektronischen Format empfangen können. Höchste Zeit zu Handeln.

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Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. „Die größte Herausforderung für Betriebe wird dann sein, dass sie Rechnungen nicht mehr als optisches Dokument erhalten, sondern als Datensatz“, sagt Jens Büscher. Gründer und Geschäftsführer von Amagno in Oldenburg, einem Unternehmen, das sich auf digitale Prozesse und Dokumente spezialisiert hat.  „Das ist nicht mehr das Rechnungs-Layout, wie man es kennt. Das ist nur noch strukturierte Information, die sehr verwirrend wirken kann“, erläutert er. Und diese strukturierten Informationen müssen Firmen künftig empfangen und verarbeiten. „Wenn sie das nicht können, ist es so, als würden sie die Rechnung unbesehen in die Mülltonne werfen.“

Wie gesagt, diese Pflicht gilt bereits ab 1. Januar 2025 für Eingangs-Rechnungen. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann laut Büscher zum Beispiel als Unternehmen auch keinen Skonto mehr ziehen, wird vielleicht auch von seinen Kunden angemahnt. Richtig düster werde es, warnt er, wenn sich dann auch noch das Finanzamt einschalte.

Höchste Zeit, dass sich Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen mit den neuen E-Rechnungs-Pflichten auseinander setzen. Was sich da konkret zum 1. Januar 2025 beim Empfang von E-Rechnungen und mittelfristig beim Versand ändert und  wie sich Jan Hommers, Leiter Controlling der Spedition Weets in Emden, für den Empfang von E-Rechnungen gerüstet hat, lesen Sie hier.

E-Rechnung ohne Viewer
So sieht eine E-Rechnung im Format XRechnung aus – ohne Viewer kaum lesbar
© Foto: Amagno
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