E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Unternehmen wissen müssen
Ab 1. Januar 2025 muss hierzulande jeder Unternehmer E-Rechnungen im B2B-Geschäft empfangen und verarbeiten können. Was sich dadurch ändert und wie sich Transport- und Speditionsbetriebe dafür rüsten können.
Am 1. Januar 2025 ist Stichtag. Dann müssen alle inländischen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftskunden-Segment (B2B) zu empfangen. Entweder per E-Mail, über eine elektronische Schnittstelle oder auch als Download über ein Portal. Darauf verweist Jutta Knell, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des DSLV Bundesverbandes Spedition & Logistik in Berlin.
PDF zählt nicht als E-Rechnung
Hintergrund für diese Neuerungen ist das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 beschlossen hat. Und zu einigen der Änderungen gehöre, erklärt Knell, dass in Deutschland zum 1. Januar 2025 „elektronische Rechnungen“ und „sonstige Rechnungen“ eingeführt werden. Elektronische Rechnungen müssen demnach, so die DSLV-Referentin, zum 1. Januar 2025 verpflichtend der europäischen Norm EN 16931 gemäß der EU-Richtlinie über die…