Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium bekannt gibt, werden ab sofort Erinnerungsschreiben zur Corona-Soforthilfe versendet. Unternehmen, die von März bis Mai 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, bekommen in den nächsten Tagen Post von den Bewilligungsstellen. Das per Brief und E-Mail versendete Schreiben enthält Informationen sowie einen Link mit einem QR-Code zu einer Online-Plattform, über die sich die Abwicklung der erhaltenen Soforthilfen einfach und schnell abschließen lässt. Absender des Schreibens sind die Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen oder der Landeshauptstadt München.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen und Selbständige berechnen zunächst ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass für die drei Monate Bewilligungszeitraum im Jahr 2020. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet dazu weitere Informationen und eine Online-Berechnungshilfe. Das Ergebnis lässt sich in wenigen Schritten und Klicks über die Online-Plattform eintragen.
Wer noch zu viel erhaltene Soforthilfe zurückzahlen muss, hat dafür Zeit bis zum 30. Juni 2023. In besonderen Einzelfällen, bei denen ein Unternehmen oder Soloselbständiger den Rückzahlungsbetrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht aufbringen kann, ist ab Mitte Juni 2023 die Vereinbarung von Ratenzahlungen möglich.