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Corona: Keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte bei Quarantäne

22.09.2021 15:13 Uhr
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Ungeimpfte, die sich mit Corona infizieren und für die es eine Impfempfehlung gibt, soll für ihre Zeit in Quarantäne ab November ihren Verdienstausfall nicht mehr erstattet bekommen
© Foto: dpa/picture alliance/Westend61

Spätestens ab November sollen Verdienstausfälle wegen Corona-Quarantäne für die meisten Nicht-Geimpften nicht mehr entschädigt werden.

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Berlin. Spätestens ab 1. November sollen bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne die meisten Nicht-Geimpften keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich in einem Beschluss am Mittwoch, berichten unter anderem die Deutschen Presse-Agentur und die Süddeutsche Zeitung. Bremen und Thüringen enthielten sich demnach bei der Abstimmung. Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können.

Einige Bundesländer hatten die Entscheidung bereits getroffen

Bei den Beratungen der Minister ging es um eine bundesweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent.

Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen. Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.

Kritik vom Deutschen Gewerkschaftsbund

Wie die SZ weiter berichtet, sei der Beschluss erwartet worden. Im Vorfeld hatte es Kritik gegeben, unter anderem von Seiten der Gewerkschaften. DGB-Chef Hoffmann sprach in einem Interview mit dem RBB-Inforadio von einer „Impfpflicht durch die Hintertür“. Die Politik drücke sich vor einer klaren Entscheidung und verlagere den Konflikt auf die Beschäftigten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte die Pläne dagegen verteidigt. (dpa/sn)

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