Berlin. Die große Koalition will die negativen Folgen der Corona-Pandemie mit weiteren finanziellen Hilfen für Unternehmen abfedern. Durch einen erweiterten Verlustrücktrag sollen sie Einbußen in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Die Spitzen von Union und SPD hatten sich am späten Mittwochabend darauf geeinigt, die Höchstgrenze für den Verlustrücktrag von fünf auf zehn Millionen Euro zu verdoppeln beziehungsweise bei einer Zusammenveranlagung auf 20 Millionen anzuheben.
Damit können Unternehmen in größerem Umfang Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus 2019 verrechnen. Wie unter anderem die „Tagessschau“ berichtet, soll dies laut Koalition „in der Krise notwendige Liquidität“ schaffen. Zudem sei der steuerliche Verlustrücktrag „bürokratiearm zu verwalten“.
Kritik von Autoverband VDA
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) ist nicht allerdings zufrieden mit den neuen Steuerhilfen. Grundsätzlich sei es gut, dass die Koalition den steuerlichen Verlustrücktrag erweitert habe, weil er zielgenau die Liquidität von Unternehmen verbessere, sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. „Allerdings ist der beschlossene Umfang ernüchternd.“ Letztlich werde ein wirksames Instrument nicht im vollen und notwendigen Umfang genutzt. „Dass die Bundesregierung hier nicht in größerem Maßstab agieren will, ist weder verständlich noch wirtschaftlich sinnvoll.“
Aus Sicht Müllers hätte die Höchstgrenze noch weiter angehoben werden müssen, damit auch der industrielle Mittelstand das Instrument ideal einsetzen kann. „Zum anderen muss auch der zeitliche Rücktrag erweitert werden, damit die Krisenverluste auch tatsächlich mit Gewinnen aus umsatzstarken Geschäftsjahren, etwa 2018, verrechnet werden können“, sagte sie.
Auch Bayerns Wirtschaftsminister fordert Nachbesserungen
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat das neue Corona-Hilfspaket für Unternehmen zwar als kleinen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, sieht aber ebenfalls Nachbesserungspotenzial: „Die erhöhten steuerlichen Abschreibungen sind wichtig, damit unsere gesunden Betriebe aus eigener Kraft aus dem Corona-Tal herauskommen. Ich hätte mir aber mehr gewünscht. Vor allem eine Verlängerung des Veranlagungszeitraumes auf zwei bis drei Jahre.“ Das Signal sei aber immerhin angekommen. (dpa/sn)