Sowohl die zweite Runde der sogenannten Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2024 im Bundestags-Haushaltsausschuss als auch für kommende Woche geplante Verabschiedung durch das Bundestags-Plenum sind am Mittwochnachmittag abgesagt worden.
Die haushaltspolitischen Sprecher der drei Ampel-Fraktionen teilten gemeinsam mit, die eigentlich für Donnerstag (23. November) angesetzte Fortsetzung der Bereinigungssitzung werde verschoben. Einen neuen Termin nannten sie nicht. Als Grund führten sie an, sie wollten auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht mit Sorgfalt reagieren „und einen Haushalt aufstellen, der alle Urteilsargumente und gleichzeitig das Gebot des Grundgesetzes nach einem Haushaltsabschluss noch dieses Jahr berücksichtigt“. In der Sachverständigenanhörung des Bundestags-Haushaltsauschusses am 21. November hätten fast alle Experten einen Weg aufgezeigt, wie die Bundeshaushalte 2023 und 2024 trotz des Karlsruher Urteils verfassungsgemäß aufgestellt werden können. „Diesen prüfen wir jetzt intensiv.“ Um auch der Opposition genügend Zeit für die parlamentarische Beratung einräumen, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt, sei die Bereinigungssitzung verschoben worden.
Kurz darauf teilten die drei Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Fraktionen mit, auch die für kommende Woche geplante abschließende Beratung des Haushalts im Bundestags-Plenum werde verschoben. Sie wiesen ebenfalls auf die Notwendigkeit hin, das Verfassungsgerichts-Urteil sorgfältig bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 zu berücksichtigen. „Unser Ziel ist, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen“, betonten sie. Einen neuen Termin für die Abschlussberatungen nannten auch sie nicht.
Auswirkungen der ausgeweiteten Ausgabensperre für den Haushalt 2023 unklar
Unterdessen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) auch für den Kernhaushalt – zu dem unter anderem der Verkehrsetat zählt – eine Sperre sämtlicher Verpflichtungsermächtigungen (VE) angeordnet. In der vergangenen Woche hatte das BMF schon sämtliche Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) gesperrt. Mit VE werden die Ministerien ermächtigt, auch für künftige Haushaltsjahre Zahlungsverpflichtungen einzugehen. Nur in Ausnahmefällen könnten VE entsperrt werden, heißt es aus dem BMF zur erweiterten Sperre.
Zumindest theoretisch ist davon der größte Teil der Ausgaben des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) betroffen, weil die meisten Förderzusagen und Infrastrukturvorhaben nicht komplett im jeweils laufenden Haushaltsjahr umgesetzt werden können. Wie sich die Sperre aber faktisch auswirke, sei noch völlig unklar, erläuterte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch gegenüber der Verkehrsrundschau. Das werde derzeit intensiv geprüft. Über den Verkehrsetat laufen zum Beispiel auch die Förderprogramme „De Minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ für den mautpflichtigen Güterkraftverkehr.