Brüssel. Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, die Richtlinie zur Öffnung des Eisenbahnverkehrs (2012/34/EU) in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie legt die Regeln für das Management der Eisenbahn-Infrastruktur und des Eisenbahnverkehrs fest. Danach müssen die deutschen Behörden Lizenzen für Eisenbahnunternehmen erteilen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Die Gebühren für die Benutzung des Schienennetzes müssen die europäischen Vorgaben ebenso erfüllen wie die Regeln für die Vergabe von Verkehrsrechten und andere Entscheidungen der Regulierungsbehörden. Ziel ist es, den Wettbewerb im europäischen Schienengüterverkehr Die Richtlinie musste bis Juni vergangenen Jahres umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat jetzt zwei Monate Zeit, um die entsprechenden Vorschriften zu erlassen. Danach kann die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. (tw)