Hamburg. Die BG Verkehr verändert ab dem kommenden Jahr ihre Gefahrtarife. Folgendes werde ab Januar 2022 gelten:
Im Güterkraftverkehr seien die Entgelte gegenüber den Entschädigungsleistungen proportional stärker gestiegen, daher werde die Gefahrklasse im Bereich 550 (Güterkraftverkehr) sinken. Im Bereich der Briefdienste (Gefahrtarifstelle 516) seien die Entschädigungsleistungen stark angestiegen, daher will die Berufsgenossenschaft die Gefahrklasse im neuen Gefahrtarif in drei Stufen anheben. Im Bereich der Möbelspedition (Gefahrtarifstelle 570) seien die Entschädigungsleistungen proportional stärker gestiegen als die Entgelte, weshalb es dort ebenfalls zu einer Erhöhung der Gefahrklasse komme. Gleiches gelte für die Transportlogistik ohne Fahrtätigkeit (Gefahrtarifstelle 517).
Hintergrund: Unternehmen mit einer ähnlichen Gefährdung werden bei der BG Verkehr zu Risikogemeinschaften zusammengefasst, die einer Gefahrklasse zugeordnet sind. Die einzelnen Gefahrklassen stellt die Berufsgenossenschaft dann in einem Gefahrtarif zusammen, der eine wesentliche Grundlage für die Beitragsberechnung ist.
Der Gefahrtarif wird spätestens alle sechs Jahre von der Vertreterversammlung überprüft und neu beschlossen. Dazu werden die Ausgaben der vergangenen sechs Jahre für Unfälle und Berufskrankheiten ermittelt und ins Verhältnis zur Entgeltsumme der jeweiligen Risikogemeinschaft gesetzt.
Wie die BG Verkehr betont, sei eine Erhöhung der Gefahrklasse im neuen Gefahrtarif nicht zwingend gleichbedeutend mit einem höheren Beitragssatz. Für die Beitragsberechnung seien neben den Gefahrklassen auch die Entgelte sowie der Beitragsfuß relevant. (sn)