Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat bei der Anschaffungsförderung schadstoffarmer Nutzfahrzeuge auf Lieferengpässe von Lkw reagiert. So erhalten Unternehmen eine Fristverlängerung für den Nachweis, dass sie ein altes Fahrzeug verschrottet und ein neues angeschafft haben. Bisher galt, dass die Verschrottung des Bestandsfahrzeugs zwei Monate nach der verkehrsrechtlichen Zulassung des Neufahrzeugs erfolgen musste. „Ist der Erwerb eines Neufahrzeugs nicht bis zum 30. Juni 2022 möglich, so verlängert sich die Frist zur Verschrottung bis spätestens zum 30. September 2022“, heißt es in einer Mitteilung des BAG.
Die Fristverlängerung gilt für begründete Ausnahmefälle, beispielsweise bei Materiallieferengpässen, so das BAG. Der Ausnahmefall ist durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen, heißt es in dem Fragen- und-Antworten-Katalog zum Förderprogramm „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte 3.0“. Die Regelung bezieht sich auf Nachweise für die Verschrottung von Bestandsfahrzeugen, für die Anschaffung von Neufahrzeugen und von intelligenten Trailertechnologien. (ste)