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Verlängerung der Übergangsfrist für Funkgerätenutzung in Sicht

22.06.2021 13:18 Uhr
Funkgeräte
Für die bewährte Nutzung von Funkgeräten im Lkw zeichnet sich eine weitere Übergangslösung ab
© Foto: Frank Lenz

Eigentlich läuft zum 30. Juni die Übergangsfrist für das Verbot der Nutzung von Funkgeräten aus. Die Verbände BGL und BSK haben aber offenbar beim Verkehrsministerium erreicht, dass unter Umständen weiterhin von Kontrollen respektive einer Ahndung der Nutzung abgesehen wird.

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Frankfurt am Main. Am 30. Juni 2021 endet die Übergangsfrist, die es Lkw-Fahrern momentan noch erlaubt, während der Fahrt Funkgeräte zu benutzen. Auch auf Betreiben des Bundesverbands für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) wurde Funkgeräten eine Übergangsfrist zugestanden, die dann noch einmal in Form einer „Schonfrist“ bei Kontrollen verlängert wurde. Wie der BGL jetzt über seinen Facebook-Account mitteilt, habe man sich gemeinsam mit der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und dem Runden Tisch der Amateurfunker nochmals gemeinsam an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewandt und darum gebeten, die bereits im letzten Jahr umgesetzte Verlängerung der Übergangsfrist erneut zu verlängern.

Länder sollen entscheiden

Offenbar mit Erfolg: So habe das BMVI die Länder darum gebeten, weiterhin von einer Kontrolle der Nutzung von Funkgeräten inklusive Ahndung abzusehen, heißt es in dem Post des BGL. Die Bundesländer könnten nun selbst entscheiden, ob sie der Empfehlung folgen oder nicht. Die Stadt Hamburg habe demnach bereits eine allgemeine Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2022 erlassen.

Geräte mit Freisprecheinrichtung Mangelware

Mit der Handy-Novelle wurde bereits 2017 verboten, während der Fahrt ein elektronisches Kommunikationsgerät zu benutzen, wenn dieses dafür aufgenommen beziehungsweise gehalten werden muss. Per Sprachsteuerung wäre eine Nutzung zwar erlaubt – allerdings gibt es kaum praxistaugliche Funkgeräte mit Freisprecheinrichtung am Markt. (mh)

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KOMMENTARE


Francesco Giova

22.06.2021 - 18:50 Uhr

Ich wurde mehrfach über Funk vor drohenden Gefahren gewarnt, sei es eine ungesicherte Unfallstelle oder ein plötzlich aufkommender Stau, Tiere auf der Fahrbahn, nichts ging schneller als über Funk. Einsatzfahrzeuge von hinten wurden viel eher gemeldet, als man sie im eigenen Spiegel sehen konnte. Jetzt ist das alles verboten und das finde ich falsch. Der verantwortungsvolle Umgang mit einem Funkgerät dient mehr der Sicherheit als das er Gefahren bildet. Ein sinnloses praxisfremdes Verbot. Meine Meinung.


David

23.06.2021 - 13:48 Uhr

Ich schließe mich Francesco an, nichts ist schneller, oder einfacher, wenn Mann Zb über Funk fragt, wie sieht es, Zb auf der A2 Richtung Berlin aus?, und als Antwort kommt vollsperrung zwischen hier, und da, mann kann vorzeitig eine weite umfahrung vorplannen, und viel Stau und zeit vermeiden..


Harald

25.06.2021 - 06:21 Uhr

Völlig unverhältnismäßig und übertrieben das geplante Funkverbot. Dann können sie auch gleich den Griff zur Kaffeekasse oder Zigarette unter Strafe stellen. Man melkt die Fahrerkuh, wo es nur geht!


Rainer

25.06.2021 - 12:11 Uhr

Na es zweifelt doch auch keiner am Nutzen und der Anwendung von Funk insbesondere im gewerblichen Güterverkehr. Aber die Freisprecheinrichtung wurde bereits erfunden - man muss sie halt einbauen und benutzen.


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