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Lkw-Maut nun ausgeweitet

01.07.2024 09:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
Maut Schild vor einer Autobahn
Seit heute sind auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig
© Foto: Jürgen Fälchle/stock.adobe.com

Die Lkw-Maut in Deutschland wird seit Montag, 1. Juli, für mehrere Hunderttausende Fahrzeuge fällig, für die Unternehmen bedeutet es eine zusätzliche Belastung, für den Staat hohe Einnahmen.

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Für die Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen sind nun auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig, die für den Güterkraftverkehr verwendet werden – für Handwerker gibt es Ausnahmen. Dem Staat bringt die Ausweitung milliardenschwere Mehreinnahmen.

Die Lkw-Maut wurde in Deutschland 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Sie gilt bisher für Fahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Neu eingeführt wurde auch ein CO2-Aufschlag. Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen aus der Lkw-Maut nach Angaben des Verkehrsministeriums rund 7,4 Milliarden Euro.

Die Einnahmen aus der Lkw-Maut würden zur Hälfte für die Bundesfernstraßen und die andere Hälfte für Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität und dabei ganz überwiegend für die Schiene verwendet, so das Ministerium. Die Lkw-Maut ist damit eine wichtige Einnahmequelle des Bundes für den Erhalt und den Ausbau der Verkehrsnetze.

Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums sagte, von der Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge seien grundsätzlich geschätzt rund 330.000 Fahrzeuge betroffen. Die prognostizierten Mehreinnahmen beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 500 Millionen Euro und in den Folgejahren auf jeweils rund 1,2 Milliarden Euro – einschließlich der Einnahmen aus einem Mautteilsatz für verkehrsbedingte CO2-Emissionen. Die tatsächlichen Mauteinnahmen hingen maßgeblich von der konjunkturellen Entwicklung ab.

Update 12:15:
Keine Übergangszeit

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität weist darauf hin, dass es keine Übergangszeit gebe, in der die neu mautpflichtigen Fahrzeuge nicht kontrolliert würden. "Wird die Maut für mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm nicht entrichtet, wird die nicht gezahlte Maut nacherhoben und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet", teilt es weiter mit.

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